Was die Verordnung des Bundes für Folgen hat
Muss ich meine Party jetzt allein feiern?

Das Bundesamt für Gesundheit verbietet alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Alle Events mit weniger als 1000 Teilnehmern müssen zuerst bewilligt werden. Was heisst das nun für das private Fest, die geplante Hochzeit oder die WG-Party?
Publiziert: 28.02.2020 um 23:25 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2020 um 10:30 Uhr
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Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen angeordnet. Alle Events mit über 1000 Teilnehmern sind bis zum 15. März gestrichen.
Foto: keystone-sda.ch
Céline Trachsel

Ich feiere eine Taufe, eine Hochzeit oder ein grosses Geburtstagsfest - brauche ich dafür eine Bewilligung?

Im Kanton Zürich braucht es für private Feste keine Bewilligung, sondern nur für öffentliche Veranstaltungen. Aber Achtung: Es herrscht Kantönligeist! Im Kanton Graubünden muss nämlich auch für ein privates Fest im kleinen Rahmen eine Bewilligung eingeholt werden. Dort darf ein solches zudem keinen «überregionalen Charakter» haben und keine «internationale Beteiligung» vorsehen.

Darf die Familie aus Norditalien also nicht zur Hochzeit kommen?

Wenn deren Dorf nicht abgeriegelt wurde, grundsätzlich schon. Für ein geplantes Fest ist vor allem wichtig, dass die Teilnehmenden nachverfolgt werden können. Falls ein Partygast am Coronavirus erkrankt, müssen die Daten der anderen Gäste eruierbar sein, um sie später kontaktieren zu können.

Sollten an der geplanten Hochzeit Oma und Opa nicht teilnehmen, weil sie Risikopatienten sind?

Ob ältere Gäste an einer Veranstaltung teilnehmen, ist keine Entscheidung, die eine Behörde trifft. Das müssen die Personen zu ihrem Selbstschutz selber entscheiden.

Wo hole ich mir die Bewilligung für mein geplantes Fest?

Beim Kanton. Die meisten haben dafür ein Online-Formular aufgeschaltet, in welches man Datum, Ort, Programm, erwartete Anzahl Teilnehmer, Nachverfolgung der Teilnehmer und Massnahmen zur Verhinderung der Übertragungskette eintragen muss.

Dürfen 999 Leute oder 1000 Leute kommen?

Im Kanton Zürich gilt: 1001 ist einer zu viel. Der Kanton Aargau ist strenger: Dort gehen nur 999 durch.

Darf ich per Flyer oder Facebook für meine WG-Party oder Privatparty in einem gemieteten Lokal werben, wenn damit nicht abschätzbar ist, wie viele Leute kommen?

Werben ja. Auf Anfrage von BLICK meint der Kanton Graubünden aber, dass es «im Verantwortungsbereich der einladenden Person» liege, wie gross die Veranstaltung wird. Sicher ist: Reingelassen werden dürfen nur 1000. Allerdings ist unklar, wie das kontrolliert wird. Auf Anfrage beim Kanton Zürich heisst es, dass es sich verhalte wie bei Geschwindigkeits- oder Alkohollimiten im Verkehr: Die Bevölkerung wisse nun, was gelte – und man hoffe, dass sich alle daran halten.

Müssen Seniorenvereine ihre geplanten Wanderreisli auch bewilligen lassen?

Eine Veranstaltung ist auf die «Mobilisierung der Bevölkerung» ausgerichtet. Grundsätzlich ist das Wanderreisli eines Vereins keine Veranstaltung in diesem Sinne und damit nicht bewilligungspflichtig, weil die Teilnehmer bekannt sind und nicht wahllos mobilisiert wird. Bei Schulfesten oder Vereinskränzli sieht es anders aus: Veranstalter müssen mit dem Kanton Rücksprache nehmen.

Kann ich noch in Nachtclubs gehen?

Ja. Die Partygäste müssen allerdings damit rechnen, dass die Sicherheitsleute irgendwann den Einlass stoppen. Allerdings fassen nur ganz wenige Nachtclubs in der Schweiz mehr als 1000 Gäste, etwa das Zürcher Kaufleuten, das Freiburger Fri-Son oder das Lausanner Docks.

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