Rost, beschädigte Treibstoff- und Ölschläuche, mangelhafte Kennzeichnung von Ersatzteilen: All diese Mängel fand die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) bei der Absturz-Maschine der Ju-Air. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zog darauf die Reissleine: Flugverbot für die Ju-Air. So lange, bis klar ist, ob auch die beiden anderen Oldtimer-Flieger unentdeckte Schäden haben.
Während nun die beiden anderen Maschinen auf dem Prüfstand stehen, zeigt der Jahresbericht des Vereins der Freunde der schweizerischen Luftwaffe (VFL): Die Ju-Air hatte vor dem Absturz mit einem Riss im Flügel zu kämpfen. So heisst es: «(...) dass ein Riss in einem Holm der Flugzeuge zu unerwarteten Kosten im Bereich der Wartung geführt hat», zitiert der «Tages-Anzeiger» aus dem Jahresbericht.
Nächstes Jahr wieder fliegen
Darauf angesprochen, relativiert die Ju-Air den Schaden. Es habe sich um einen Längsriss gehandelt, der bei der regelmässigen Kontrolle der Holmrohre entdeckt worden sei. «Er wurde dann durch den Austausch eines Rohrteiles repariert», sagt Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann zum «Tages-Anzeiger».
Jetzt bleiben die übrigen Flugzeuge erst mal am Boden. Wie lange, ist noch unklar. Die Ju-Air will aber bereits im nächsten Jahr wieder in die Luft. (jmh)