Der Datenhunger von Schweizer Behörden wächst. 2020 forderten sie den Internetriesen Google 1761-mal dazu auf, persönliche Informationen über seine Nutzer preiszugeben – so häufig wie noch nie.
Laut dem neusten «Transparency Report» des US-Konzerns waren von den Ermittlungsmassnahmen der Strafverfolger des Bundes und der Kantone insgesamt 3481 User-Konten betroffen, vor allem auf Gmail und Youtube. Auch das ist ein Rekord.
Mit Abstand am häufigsten baten im vergangenen Jahr die USA um User-Daten. In mehr als 78'000 Fällen erfragte Washington von Google persönliche Informationen über mutmassliche Straftäter, gefolgt von Deutschland (27'000), Indien (25'000) und Frankreich (17'510).
Der Prozentsatz der Auskunftsersuchen, denen Google stattgibt, variiert je nach Land stark. An die USA und die Schweiz leitete der Internetkonzern nach eigenen Angaben in 82 Prozent aller Fälle Daten weiter, an die Türkei kein einziges Mal.
Google in seinem Report: «Jedes einzelne Ersuchen wird von uns sorgfältig geprüft, damit wir sicher sein können, dass es den geltenden Gesetzen entspricht.» Grund für eine Ablehnung könnten fehlende rechtliche Grundlagen sein, aber auch ungenügend begründete Anfragen. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm der Anteil bewilligter Gesuche zu.
Begründungen unbekannt
Was Google nicht offenlegt, sind die Begründungen der Anfragen. Laut Florian Näf, Sprecher des Bundesamts für Polizei (Fedpol), betreffen die Gesuche der Schweiz unter anderem Fälle von Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, Kinderpornografie oder organisierter Kriminalität.
«Die Kooperation mit Google hat sich in den vergangenen Jahren intensiviert», sagt Näf. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung lägen auch in Strafverfahren Beweismittel immer häufiger in digitaler Form vor. Die Zusammenarbeit mit Google funktioniere gut und liefere dem Fedpol wichtige Hinweise bei Ermittlungen.