Urteil des Kantonsgerichts Zug
So viel soll Spiess-Hegglin wegen Blick-Artikeln erhalten

Jolanda Spiess-Hegglin verlangt, dass Ringier ihr den Gewinn auszahlt, der mit Blick-Artikeln über sie erzielt wurde. Jetzt hat das Kantonsgericht Zug sein Urteil gefällt.
Publiziert: 27.01.2025 um 09:00 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2025 um 16:58 Uhr
Das Zuger Kantonsgericht folgte ihren Berechnungen: Jolanda Spiess-Hegglin.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Auf einen Blick

  • Ringier muss Spiess-Hegglin 309'531 Franken plus Zinsen zahlen
  • Berichterstattung über Landammannfeier im Jahr 2014 führte zu Gerichtsstreit
  • Entschädigung von 112'495 Franken für Spiess-Hegglin festgelegt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln 309'531 Franken plus fünf Prozent Zinsen zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen.

Zudem muss das Medienhaus Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Deren Anwältin machte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend.

Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2020 stellte das Zuger Kantonsgericht fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.

Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des Blick über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu einem intimen Kontakt kam.

Ringier wird das Urteil des Kantonsgerichts Zug anfechten.

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