Ladina Heimgartner, CEO Ringier Medien Schweiz, zum Spiess-Hegglin-Urteil
Ein fataler Schlag für den freien Journalismus

Das Kantonsgericht Zug hat die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier auf Gewinnherausgabe mehrheitlich gutgeheissen. Der Kommentar von Ladina Heimgartner, CEO Ringier Medien Schweiz.
Publiziert: 27.01.2025 um 08:59 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2025 um 16:48 Uhr
Ladina Heimgartner, CEO von Ringier Schweiz.

Auf einen Blick

  • Der Spiess-Hegglin zugesprochene Betrag entbehrt jeder faktischen Grundlage

  • Urteil gefährdet Medienfreiheit und journalistische Überwachung der Mächtigen
  • Ringier wird das Urteil des Zuger Kantonsgerichts anfechten

Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Die Berichterstattung über die Ereignisse rund um die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammann-Feier 2014 zählt nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des Blicks. Die Art und Weise, wie vor 10 Jahren über die Ereignisse berichtet wurde, ist Ausdruck eines harten Boulevardstils, den Blick längst nicht mehr praktiziert, und das ist gut so.

Das Kantonsgericht Zug hat im Rahmen des folgenden Rechtsstreits im Jahr 2020 festgestellt, dass der Blick mit seiner Berichterstattung Jolanda Spiess-Hegglins Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Dieses Urteil haben wir akzeptiert. Bereits zuvor hatte unser Group CEO, Marc Walder, öffentlich bei Jolanda Spiess-Hegglin um Entschuldigung gebeten. Auf eine von uns vorgeschlagene aussergerichtliche Einigung wollte sich Jolanda Spiess-Hegglin bislang nicht einlassen.

Aber: Im jüngst publizierten Gerichtsurteil geht es nicht um die Verhandlung der Persönlichkeitsverletzung. Hier geht es um die Frage der Gewinnherausgabe, konkret: Muss Ringier den mit den vier eingeklagten Artikeln erzielten Gewinn an die Klägerin herausgeben und vor allem: Wie hoch ist dieser Gewinn? Spiess-Hegglin fordert für die vier Artikel 431’527 Franken plus 5 Prozent Zinsen. Demgegenüber hat Ringier die tatsächlich erzielten Geschäftszahlen rekonstruiert, im Detail dargelegt und mit einem Gutachten des Wirtschaftsprüfers PwC belegt. Der tatsächliche Gewinn belief sich auf einen kleinen Bruchteil der geforderten Summe.

Das Gericht ignoriert in seinem erstinstanzlichen Urteil die von Ringier offengelegten Geschäftszahlen und den eingereichten Gutachten von PwC weitgehend und stellt vielmehr ein Ergebnis in Höhe von rund 309’000 Franken in den Raum. Dies entbehrt jeglicher faktischen Grundlage. Hätten wir 2014 (als das Online-Geschäft noch bei Weitem nicht so entwickelt war wie heute) solche Gewinne erzielt, hätten wir heute keine Finanzierungskrise der Medien.

Dieses erstinstanzliche Urteil gefährdet die Medienfreiheit in unserem Land: Journalistinnen und Journalisten werden unter diesen Vorzeichen das «Risiko» einer personenbezogenen Berichterstattung kaum mehr eingehen wollen. Der Schweizer Journalismus hat auch die Aufgabe, die Mächtigen und die Machtzentren dieses Landes zu überwachen und Fehlverhalten an die Öffentlichkeit zu tragen. Wenn dem Journalismus aber derartige «Strafzettel» blühen, werden Journalistinnen und Journalisten künftig zweimal überlegen, ob sie dieser Kernaufgabe wirklich konsequent nachkommen wollen. Der freie Journalismus ist eine wichtige Stütze der Demokratie und verdient es, unter allen Umständen geschützt zu werden. Mit dem vorliegenden Urteil des Zuger Kantonsgerichts bröckelt dieser Schutz.

Ringier wird das Urteil entsprechend anfechten.

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