Elon Musk ist für seine verrückten Ideen bekannt. Um für seine Firma The Boring Company Geld aufzutreiben, lancierte Musk Anfang 2018 den Verkauf von Baseballkappen, Feuerlöschern und Flammenwerfern für 500 Dollar pro Stück! Insgesamt 20'000 Exemplare davon waren innert kürzester Zeit ausverkauft – mehr als 1000 Flammenwerfer-Bestellungen kamen aus der Schweiz. Um Probleme zu vermeiden, wurden die Geräte sogar in «Not-a-flamethrower» umbenannt, also «Nicht-Flammenwerfer».
Auch der ehemalige BLICK-Praktikant Tobias L. (27)* bestellte sich ein solches Ding zum Spass. Auf ihn wartete jedoch eine böse Überraschung. «Am Ende kostete mich der Flammenwerfer über 2000 Franken», sagt L. zu BLICK. Darunter eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken. Was er nämlich nicht wusste: Das Gerät fällt als sogenannte Imitationswaffe in der Schweiz unter das Waffengesetz und erfordert eine Waffenerwerbsbewilligung.
Nach den Zollgebühren kam der Strafbefehl
Tobias L. sah den Flammenwerfer Anfang 2018 zufällig im Internet. «Es war ein Mega-Hype. Ich musste unbedingt so ein Ding haben», sagt er. Trotz des happigen Preises von 500 Dollar zahlt er sofort, um noch ein Stück zu ergattern. «Dann ging es ewig», sagt L. Immer mal wieder seien Mails mit Infos gekommen, der Flammenwerfer liess aber auf sich warten. Erst Anfang Januar 2019 meldet sich die Firma FedEx bei ihm, dass sich das Paket am Zoll in Basel befindet. Beim Zoll soll L. die entsprechenden Gebühren bezahlen. Dann kommt der Hammer: «Nachdem ich die Zollgebühren bezahlt hatte, erhielt ich einen Strafbefehl wegen Übertretung des Waffengesetzes.»
Für Tobias L. im ersten Moment völlig unverständlich. «Aus meiner Sicht handelte es sich ja weder um eine Waffe, noch um einen gefährlichen Gegenstand.» Bei der Lieferung war nicht einmal eine Gaskartusche dabei, der Flammenwerfer sei entsprechend nicht funktionsfähig gewesen. Dennoch musste L. zur polizeilichen Einvernahme und im Anschluss die fehlenden Bewilligungen nachreichen. Ein Eintrag ins Strafregister blieb ihm dafür erspart. Mitte Juli durfte er den Flammenwerfer schliesslich bei der Kantonspolizei Zürich abholen – eineinhalb Jahre nach dem Kauf.
Die Schuld für den entstandenen Ärger gibt sich Tobias L. jedoch selbst: «Ich habe mir zu wenig überlegt beim Kauf.» Ein paar kurze Anrufe an die entsprechenden Behörden hätten schnell alle Unsicherheiten geklärt, sagt er. Rege nutzen wird er den Flammenwerfer voraussichtlich aber nicht. «Wenn ich das Ding dann zum Laufen kriege, werde ich es wohl einmal brauchen und dann im Schrank verstauen», sagt er.
Ähnlicher Fall in Horgen ZH
Wie die «Zürisee-Zeitung» schreibt, erging es einem 28-jährigen Mann aus dem Bezirk Horgen ähnlich. Auch er sollte eine Busse bezahlen. Dieser weigerte sich aber und erhob Einspruch. Der Beschuldigte bestreitet den Verstoss gegen das Waffengesetz. Um aufzuzeigen, wie wenig der Flammenwerfer mit einer Waffe zu tun hat, hatte er einen Bunsenbrenner dabei, den er im Fachhandel gekauft hatte.
Der 28-Jährige sei davon ausgegangen, dass der Verkäufer die nötigen Abklärungen für den problemlosen Import getroffen hatte. Selbst für den Richter stellte der Flammenwerfer keinen gefährlichen Gegenstand dar. Dieser könne aber nicht auf den ersten Blick als Spielzeug erkannt werden. Gemäss Richter handle es sich um einen Bagatellfall, deshalb blieb dem Beschuldigten eine Busse erspart – die Verfahrenskosten von 900 Franken musste er dennoch bezahlen.
*Name der Redaktion bekannt