Als zu Wochenbeginn eine Rechnung mit dem Titel «Schweizerische Datenerfassung» bei ihm reinflattert, ist Alexander D.* sprachlos. Kostenpunkt: 673.90 Franken. Erst am Freitag hatte seine Firma, die in der Pharmabranche tätig ist, eine Änderung im Handelsregister veranlasst. Dies sowie weitere Informationen zum Unternehmen sind im Schreiben aufgeführt. Absender der Rechnung: eine Firma mit Sitz im Thurgau, die nach eigenen Angaben Personal vermittelt. Eine Firma, von der der Blick-Leser zuvor noch nie gehört hatte.
«Zuerst wunderte ich mich – auch über die Höhe der Rechnung», sagt er. Das Handelsregisteramt Zug sende normalerweise selber Rechnungen. Doch er kommt dem Betrug schnell auf die Schliche. Der AGB-Link, der in der Rechnung aufgelistet ist, läuft ins Leere. Zudem ist ein falscher Mehrwertsteuersatz angegeben. Im Kleingedruckten offenbart sich denn auch: Es handelt sich lediglich um ein Angebot, keine verbindliche Rechnung.
Auch andere beschweren sich
Bei Alexander D. wird der Brief in der Mülltonne landen, er sagt: «Vor solchen Geschäftsgebaren sollte man warnen!» Ein Einzelfall scheint er nicht zu sein. Auf Google mehren sich seit einer Woche negative Bewertungen über die Firma. «Dubiose Firma mit noch dubioserem ‹Geschäftsmodell›», schreibt ein User etwa. Ein anderer kritisiert: «Absolute Abzocke und Frechheit zugleich: Verschicken Fake-Rechnungen nach Handelsregistereintragung – unbedingt Kleingedrucktes lesen.»
Bei der Schweizerischen Kriminalprävention sind bisher «einige wenige Meldungen» zum Fall eingegangen, wie es auf Blick-Anfrage heisst. Die Behörde empfiehlt Betroffenen, nicht zu bezahlen. Unklar ist, ob der angegebene Absender in der Rechnung diese willentlich ausstellte oder ebenfalls den Betrügern zum Opfer fiel. Die Firma hat bisher nicht auf eine Anfrage von Blick reagiert.
Tipps, um Betrugsmaschen zu entgehen
Erst Anfang Jahr versuchten Betrüger, Haushalte mit gefälschten Serafe-Rechnungen abzuzocken. Der im Brief abgedruckte QR-Code war auf ihr eigenes Bankkonto verlinkt. Um nicht auf solche Maschen hineinzufallen, gibt die Polizei folgende Tipps:
- Rechnungen immer gründlich prüfen
- Bei Einzahlungen via QR-Code immer Empfängerdaten überprüfen
- Bei Zweifeln an den offiziellen Kontakt der Rechnungssteller wenden
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte wie folgt vorgehen:
- Bei der Bank eine Rückforderung der Zahlung beantragen
- Bei der Polizei Anzeige erstatten
* Name geändert
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