Trotz Leihmutter-Verbot
Ukrainische Agentur will in Zürich für illegale Babys werben

Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, trotzdem will eine ukrainische Leihmutter-Agentur Werbung für die verbotene Praxis machen. Der Veranstalter sieht sich aber eher als Aufklärer.
Publiziert: 22.09.2020 um 11:05 Uhr
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Eine ukrainische Agentur will im Oktober an einer Zürcher Messe für Leihmutterschaft werben.
Foto: Getty Images

Eine ukrainische Leihmutter-Agentur bietet diverse Kinderwunsch-Lösungen an und wirbt mit einer Datenbank aus allerlei Frauen mit dem Slogan «Pakete zu fairen Preisen». Für 59'000 Franken verspricht die Agentur ein gesundes Baby, bei dem man sogar das Geschlecht wählen kann.

Genau diese Agentur will auf einer Messe in Zürich für ihre «Pakete» werben. Im Oktober will sie an einer Kinderwunsch-Messe in Zürich teilnehmen, schreibt der «Tages Anzeiger». Heikel, denn in der Schweiz ist nicht nur Leihmutterschaft sondern auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft verboten.

Der Veranstalter sieht sich als Aufklärer

Markus Will ist der Veranstalter der Messe. Für ihn geht es nur darum, kinderlose Wunscheltern zu informieren, und dies «in einem möglichst breiten Themenspektrum», wie er der Zeitung sagt. Selbstverständlich gehöre da die Leihmutterschaft ebenfalls dazu.

Für die Vermittlung von Leihmutterschaften drohen in der Schweiz gemäss Artikel 31 des Fortpflanzungsmedizingesetzes drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Wenn sich Schweizer eine Leihmutterschaft wünschen, gehen sie ins Ausland, oft nach Osteuropa oder in die USA.

Der Veranstalter sieht sich aber nicht als Vermittler. «Der Event gibt den Wunscheltern die Möglichkeit, sich der Tragweite – rechtlich und ethisch – nochmals bewusst zu werden und die für sie richtigen Entscheide zu fällen», argumentiert Will.

Die Polizei ist eingeschaltet

Der Zürcher Sicherheitsdirektion ist die Messe aber nicht ganz geheuer. Sprecher Marcel Odermatt sagt dem «Tages-Anzeiger»: «Ob auch in illegaler Weise eine Vermittlung von Leihmutterschaften angeboten wird, ist unter strafrechtlichen Aspekten abzuklären.» Die Stadtpolizei Zürich sei informiert und ermittle.

Auf Anfrage der Zeitung teilt die ukrainische Agentur mit: «Wir haben Kunden aus der ganzen Welt, weil Leihmutterschaft in der Ukraine erlaubt ist. Kinderwunsch hat keine Nationalität. Kein Fortpflanzungsmedizingesetz kann den Leuten verbieten, glücklich zu werden.»

Leihmutterschaft bedeutet, ein Kind von einer fremden Frau gegen Bezahlung austragen zu lassen. Dabei können Eizelle und Sperma von den Wunscheltern kommen. Meist ist die Eizelle aber von einer dritten Frau. Die Leihmutter ist also nicht genetisch verwandt mit dem Baby.

Der Kanton Zürich erfasst Leihmutterschafts-Fälle. 2019 entstanden zehn Babys durch Leihmutterschaften im Ausland, davon zwei Zwillingspaare. (hac)

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