Auch für hartgesottene Wildhüter ein grausiges Bild: In einem Privatgarten in Rheinau ZH lag ein Fuchs mehrere Stunden in einer Totschlagfalle eingeklemmt. Am Ende konnte der Wildhüter das arme Tier nur noch töten. Die Tretfalle gilt als Tierquälerei und ist schon lange verboten.
Vergangenen Mittwoch wurde ein Jagdaufseher zu einem Privatgarten in Rheinau gerufen, wie die «Andelfinger Zeitung» berichtet. «Eine Person meldete uns, dass dort ein Fuchs liegt», sagt Mathias Richter (53), Obmann der Jagdgesellschaft Marthalen-Rheinau zu BLICK. Mit diesem schockierenden Fund haben die Jagdaufseher aber nicht gerechnet.
«Mir bricht sowas das Herz»
Der Fuchs war in einer Totschlagfalle eingeklemmt. Die Falle drückte ihm die Luft ab, seine Augen waren blutunterlaufen. «Der Fuchs muss möglicherweise stundenlang gelitten haben», sagt Mathias Richter. «Mir bricht sowas das Herz».
«Es blieb keine andere Möglichkeit, als das Tier von seinen Qualen zu erlösen», sagt Richter. «Wildtiere können nicht zum Tierarzt gebracht werden.» Die Behandlung durch einen Menschen sei eine unzumutbare Stressbelastung für das Tier.
Solche Tierfallen sind seit Jahren verboten
Tierfallen wie die Totschlagfalle sind seit 1988 verboten. «Sie verursachen Tierleid», sagt Mathias Richter. In diesem Fall ermittelt jetzt die Kantonspolizei Zürich wegen Verstoss gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz.
Mathias Richter verurteilt die Tat: «Diese Fallen sind ganz klar illegal.» Der Verantwortliche habe in Kauf genommen, dass ein Tier schwer verletzt wird. «Es hätte auch eine Katze treffen können», so Richter. Solche Fälle seien mit aller Härte zu bestrafen.
Mathias Richter jagt seit zehn Jahren. «So etwas habe ich noch nie erlebt», sagt er. Diese Totschlagfalle sei reine «Barbarei» und habe mit der Jagd nichts zu tun.