Kühe sind seine grosse Leidenschaft: Das Braunvieh von Emil T.* (39) gilt als leidenschaftlich gezüchtet und gepflegt. Bei den Miss-Wahlen an Viehschauen ist er damit stets ein heisser Anwärter auf Spitzenplätze. Daneben züchtet der Präsident eines Toggenburger Viehzuchtvereins auch noch Schweine. Mit ihnen geht T. aber offenbar ziemlich brutal um.
Dieses Bild zeichnet zumindest ein Vorfall vom 30. Juli dieses Jahres. Damals fährt Emil T. bei der Tiermehlfabrik in Bazenheid SG vor. In seinem Anhänger: drei Schweine, die eigentlich bereits tot sein sollten. Als der Familienvater beim Entladen bemerkt, dass eine der Sauen noch lebt, nimmt er kurzerhand eine Eisenstange aus seinem Auto. Und schlägt dem Tier damit sieben Mal mit kräftigen Hieben auf den Schädel.
Am Kran machte er der Sau den Garaus
Dann wendet er sich einem zweiten Schwein zu. Nachdem T. dieses mit einem Kran in einem Metallcontainer entsorgt hat, bemerkt er, dass die vorherige Sau noch immer lebt. Wiederum schlägt er vier Mal auf sein wehrlos am Boden liegendes Opfer ein. Anschliessend sammelt der Quälbauer die Ohrenmarken der zu entsorgenden Schweine ein, fotografiert diese mit seinem Handy.
Doch als er sie anschliessend mit dem Kran hebt, lebt die immer gleiche Unglückssau noch immer! Das ändert sich erst, als der Brutalo-Züchter das Tier mit drei kräftigen Schlägen endgültig tötet. Blöd für ihn: Die Tierkörpersammelstelle ist videoüberwacht, die Tat damit dokumentiert.
Unbekannter spricht für den Beschuldigten
Der Verurteilte will zum Vorfall nicht Stellung nehmen. Als BLICK ihn auf seinem Hof aufsucht, ist er nicht da. Seine Gattin stellt zunächst einen Rückruf in Aussicht. Als dieser ausbleibt, nimmt auf telefonische Nachfrage ein Mann mit bemühtem Walliser Dialekt den Hörer ab.
«Emil musste wieder fort, seine Pläne haben sich geändert», behauptet der Unbekannte, der womöglich der Betroffene selbst ist. «Er findet aber, dass die Sache den BLICK nichts angeht und Sie gefälligst nicht darüber schreiben sollen!»
Strafbefehl wegen Tierquälerei
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat den Toggenburger in einem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl wegen Tierquälerei verurteilt. Um die bedingte Geldstrafe von 180 à 90 Franken, also insgesamt 16’200 Franken, kommt er herum, wenn er die zweijährige Probezeit besteht. Bezahlen muss T. dagegen eine Busse von 1800 Franken sowie 300 Franken an Gebühren.
* Name geändert