Am 19. Juni verloren die Italiener Antonio T.* (†37) und Francesca R.* (†25) auf besonders tragische Weise das Leben. Das Paar wurde in seinem Holzboot auf dem Gardasee von einem Motorboot mit voller Wucht gerammt.
Rund viereinhalb Monate später haben sich Hinterbliebene der beiden Opfer mit den beiden mutmasslichen deutschen Bootslenkern – den Münchnern Jens D.* (52) und Achim S.* (52) – nach Anwaltsangaben auf eine Entschädigungszahlung geeinigt.
Das sagte Raimondo Dal Dosso, der Anwalt eines der im Juni getöteten Italieners, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Montag. «Wir haben eine gute Übereinkunft erzielt», berichtete der Jurist, ohne eine Summe zu nennen. Diese werde wohl erst zum Prozessauftakt am Mittwoch (9.00 Uhr) in Brescia (I) bekannt werden. Zuletzt war in italienischen Medien von einer Forderung von neun Millionen Euro die Rede gewesen.
Die zwei Münchner hatten den Ermittlungen zufolge in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni mit ihrem Motorboot auf dem Gardasee den kleinen Kahn des italienischen Paars gerammt. Der 37 Jahre alte Antonio T. starb auf der Stelle, seine 25 Jahre alte Begleiterin Francesca R. wurde vom Boot geschleudert und ertrank. Auf Überwachungsvideos ist zu sehen, wie das Boot mit hoher Geschwindigkeit regelrecht über das Holzboot springt. Die Deutschen gaben an, den Unfall nicht bemerkt zu haben.
Urteil könnte schnell fallen
Der 52 Jahre alte Münchner, der am Steuer des Sportboots gewesen sein soll, stellte sich Anfang Juli den Behörden in Italien und kam in Haft. Inzwischen ist er im Hausarrest. Er soll bei der ersten Anhörung am Mittwoch, die vor allem organisatorische Fragen behandelt und noch ohne Aussagen oder Zeugenbefragungen geplant ist, im Gerichtssaal anwesend sein, sagten seine Anwälte auf dpa-Anfrage. Der zweite Angeklagte wird nicht in Italien erwartet.
Durch die Entschädigungszahlungen würden die Familien der beiden Opfer nicht mehr als Nebenkläger im Prozess auftreten, sagte Anwalt Dal Dosso. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Auf Antrag der Anklage steigt der Prozess sofort in die Hauptverhandlung ein. Das lässt darauf deuten, dass die Beweislage klar ist. Ein Urteil könnte schnell fallen. (zis/SDA)
* Namen bekannt
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