Blick-Leser hat Nase voll
Wildschweine verwüsten Gärten in Brissago

Im Tessin grassiert eine Wildschwein-Plage. Ein Bewohner der kleinen Gemeinde Brissago berichtet von wiederholten Verwüstungen seines Gartens. Der Kanton verweist auf Eigenschutz.
Publiziert: 18.06.2024 um 19:00 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2024 um 19:10 Uhr
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Wildschweine verwüsten Gärten in Brissago im Kanton Tessin.
Foto: Leserreporter

Blick-Leser Markus Z.* aus Brissago im Kanton Tessin hat die Nase voll. Wie der Schweizer berichtet, treiben Wildschweine in der Gemeinde fast täglich ihr Unwesen. Der Garten von Z. wurde schon mehrere Male verwüstet. Und auch sonst würden die Tiere im Dorf immer wieder Sauereien hinterlassen. «Sie laufen einfach auf der Strasse herum – auch tagsüber», berichtet Z. Die Familie wohnt am Hang und die Wildschweine kämen relativ leicht über die Mauer in den Garten. «Bisher rannten sie zwar immer weg, wenn sie mir begegneten, aber vielleicht ändert sich das irgendwann», befürchtet der Einwohner von Brissago. Die Tiere seien jung und somit relativ beweglich. «Ich würde sie auf 30 bis 40 Kilo schätzen.»

Brissago verweist auf Anfrage auf den Kanton. Dieser sei zuständig. Man habe zudem allfällige Probleme immer wieder dem kantonalen Amt für Jagd und Fischerei gemeldet. Die Gemeinde sei aber machtlos. Z. weiss, dass Brissago alles tut, um dem Problem Abhilfe zu schaffen. «Die Gemeinde hat wirklich alles probiert», nimmt der Leser sein Dorf in Schutz. Bisher konnte jedoch noch keine Lösung gefunden werden. 

Auf Anfrage bestätigt der Kanton die Anwesenheit von Wildschweinen auf dem Gemeindegebiet von Brissago. «Wir erhalten regelmässig Meldungen über Wildschweine in Gärten und Gemüsegärten oder landwirtschaftlichen Kulturen.»

Jedes Jahr bis zu 500 Abschussgenehmigungen

Eine ähnliche Situation sei auch in weiteren Dörfern des Mittel- und Südtessins anzutreffen. «Die Existenz von Wildschweinen auf den Gemeindegebieten ist mittlerweile ein Fakt», schreibt der Kanton. Um das Problem einzudämmen, stelle der Kanton jedes Jahr bis zu 500 Abschussgenehmigungen an «vertrauensvolle» Jäger aus. 

In der Stellungnahme heisst es weiter, dass die Jagdgesetzgebung von Bund und Kantonen den Geschädigten in erster Linie dazu verpflichtet, sich zunächst durch rechtmässige und angemessene Massnahmen zu schützen. Erst bei ausreichendem Schutz können gegebenenfalls Abwehrmassnahmen oder eine Entschädigung geltend gemacht werden, schreibt das kantonale Amt für Jagd und Fischerei weiter.

Obwohl Z. diesen Punkt nachvollziehen kann, gestaltet sich ein ausreichender Schutz schwierig: «Wir haben ein grosses Grundstück. Es ist fast nicht möglich, den ganzen Bereich mit einem Elektrozaun zu versehen.» Z. hofft, dass endlich eine Lösung gefunden wird.

*Name geändert 

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