Weil ein Mann (†79) seinen Wagen 2017 in Zürich-Schwamendingen falsch parkierte, eskalierte ein Streit. Ein anderer Autofahrer schlug dem Rentner erst auf den Kopf, woraufhin dieser auf den Boden fiel. Dann trat der Angreifer dem Opfer gegen die Hüfte.
Der am Boden Liegende verstarb folglich an Herzversagen. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes (53) wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung bestätigt.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass das Herzversagen mit grösster Wahrscheinlichkeit durch eine Lungenartherien-Fettembolie verursacht wurde, die eine Folge der Hüftverletzungen gewesen war. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Es folgt der Sicht des Zürcher Obergerichts, wonach die Hüftverletzungen der Auslöser für das akute Herzversagen waren. Damit habe der Täter durch seine Handlung zum Tatzeitpunkt die Ursache für den Tod des älteren Mannes gesetzt.
Täter muss Schadenersatz zahlen
Nicht entscheidend sei, dass der Mann nach dem Sturz aufstehen konnte, sich der Beschwerdeführer bereits entfernte und das Opfer dann noch mal hinfiel. Hätte sich der Täter korrekt verhalten, wäre die Ursache für das Herzversagen nicht gelegt worden.
Das Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken. Er muss zwei Privatklägern ausserdem Schadenersatz beziehungsweise Genugtuung von total 18'500 Franken zahlen. (SDA)