Am späten Abend des 18. August 2018 waren an der Zürcher Seepromenade einige junge Dominikaner - darunter der Beschuldigte - und eine Gruppe junger Araber aneinander geraten. Man schaukelte sich gegenseitig hoch (BLICK berichtete). Am Ende hatte ein Araber eine tiefe Stichwunde im oberen Rücken, in der das Messer noch steckte. Für diese Verletzung übernahm der Beschuldigte die Verantwortung. Sie wurde vom Gericht als versuchte Tötung eingestuft.
Das Bezirksgericht Zürich hat den 20-Jährigen am Donnerstag wegen versuchter Tötung und einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/4 Jahren verurteilt. Es ordnete zudem einen 8-jährigen Landesverweis für den Dominikaner aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte 7,5 Jahren Freiheitsentzug sowie zehn Jahre Landesverweis gefordert. Die Verteidigerin hatte für einen Freispruch plädiert - ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt.
Tat sei nicht geplant gewesen
Das Gericht blieb mit seinem Strafmass an der unteren Grenze des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens von 5-20 Jahren. Es attestierte dem Beschuldigten, die Tat nicht im Voraus geplant und den Tod seines Opfers nicht direkt gewollt zu haben. Er habe ihn aber in Kauf genommen.
Zu Gunsten des Beschuldigten wertete das Gericht unter anderem dessen Geständnis, seine Reue und Einsicht, seine schwierige Kindheit. Auf einen Eintrag des Landesverweises ins Schengener Informationssystem verzichtete das Gericht.
Nach Spanien oder in die Dominkanische Republik
Der junge Mann, der erst seit 2017 in der Schweiz lebt, könnte damit in die Dominikanische Republik oder nach Spanien ziehen. Dort hat er eine Niederlassungsbewilligung, weil er viele Jahre dort gelebt hat,
Ein zweiter Araber machte geltend, der Beschuldigte habe ihm eine Schnittwunde am Unterarm zugefügt und ihn in die Genitalien getreten. Mit der Schnittverletzung habe er nichts zu tun, sagte der Dominikaner. Einen Tritt habe er dem Mann tatsächlich verpasst, aber gegen den Bauch-/Brustbereich, wo entsprechende Spuren ärztlich belegt wurden. Das Gericht glaubte der Version des Beschuldigten. Der Schnitt könne ihm nicht sicher zugeordnet werden. Den Tritt quaifizierte es als einfache Körperverletzung.
Widersprüchliche Aussagen
Der Rechtsvertreter des an der Schulter Verletzten, der als Privatkläger auftrat, verlangte eine Genugtuung von 30'000 Franken für seinen Mandanten. Jener des zweiten Privatklägers eine solche von 3000 Franken. Das Gericht sprach den beiden Genugtuungen von 10'000 beziehungsweise 500 Franken zu.
In ihrem Plädoyer hatte die Anklägerin die verwirrende Untersuchungssituation geschildert. Beteiligte und Zeugen lieferten eine Vielfalt von teils widersprüchlichen Aussagen zur Massenschlägerei und deren chaotischem Ablauf. «Ein roter Faden fehlte bis zuletzt.»
Die Aussagen des Beschuldigten bezeichnete sie als «hochgradig authentisch». Er habe von Anfang an ein umfassendes Geständnis in Bezug auf den Messerstich in den Rücken des Geschädigten abgelegt. Er habe zur Wahrheitsfindung beitragen wollen.
Die beiden Privatkläger ihrerseits hätten widersprüchlich ausgesagt und ihre Angaben immer wieder angepasst. «Es bleiben Zweifel an ihrer Darstellung», sagte die Staatsanwältin.
Polizei an Arbeit gehindert
Jener Augustabend hatte Schlagzeilen gemacht. Aber nicht die gewalttätige Auseinandersetzung als solche war der Grund, sondern die Tatsache, dass die herbeigerufene Polizei und die Rettungskräfte von einem Mob von Randalierern angegriffen und in ihrer Arbeit behindert wurden. Es sei «Ausgangsvolk» gewesen, das nichts mit der Massenschlägerei zu tun hatte.
Wiederholt war es an der Seepromenade zu Aggressionen und Gewalt gekommen. Seit diesem Frühsommer setzt die Stadtpolizei nun erfolgreich Überwachungskameras ein. (SDA)