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Statt Maskenpflicht
Schweizer Bar- und Klubkommission will 2G

Die Schweizer Bar und Club Kommission befürchtet, die Corona-Massnahmen des Bundesrats bedeuten das vorläufige Ende der Branche. Als Gegenvorschlag sagt Präsident Alexander Bücheli, auf 2G statt 3G mit Maskenpflicht zu setzen.
Publiziert: 30.11.2021 um 22:25 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2021 um 12:08 Uhr
Alexander Bücheli, Mediensprecher der Schweizer Bar & Club Kommission Zürich, schlägt im Nachtleben 2G statt 3G vor.
Foto: Anja Müggler

Die Schweizer Bar und Club Kommission kritisiert die vorgeschlagenen Corona-Massnahmen des Bundesrats stark. «Eine Maskentragpflicht mit gleichzeitig sitzender Konsumation stellt defacto einer wirtschaftliche Schliessung des Nachtlebens dar», teilt ihr Mediensprecher Alexander Bücheli in einer Mitteilung mit.

3G mit Maskenpflicht liesse sich an Tanzverantaltungen gemäss Erfahrungen des letzten Sommers nur mit einem grossen personellen Aufwand umsetzen. Zudem geht die Kommission davon aus, dass die Gäste immer weniger Lust darauf haben, eine Maske zu tragen.

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«Angst» vor Zunahme privater Feiern

Stattdessen solle der Bundesrat doch «tatsächlich umsetzbare Massnahmen» verfügen, schreibt Bücheli. Unverständlich sei, dass eine Einführung von 2G ohne Maskenpflicht für Tanzveranstaltungen vom Bundesrat nicht einmal diskutiert werde. Liesse sich doch 2G als Massnahmen an Tanzveranstaltungen eher durchsetzen als eine Maskenpflicht, heisst es weiter. Er räumt ein, dass diese Methode im ländlichen Gebiet zu einer Gästereduktion führen würde, weil dort eine tiefe Impfquote herrsche. Zur Verunsicherung trage bei, dass der Bundesrat «in keiner Weise darlegte», wie ihre Branche weiter finanziell unterstützt werden solle.

Zu Bedenken gelte laut Büchi auch, dass jede Verschärfung zufolge hätte, dass private Feiern und illegale Partys zunehmen würden. Dadurch würde der öffentliche Raum wieder zur Feiermeile ohne Schutzkonzepte.

Der Schweizer Bar- und Klubkommission gehören die Regionalberbände aus Zürich, Genf, St. Gallen, Winterthur, Basel, Luzern, Lausanne und Bern an. (vof)

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