Sperrgebiet eingerichtet
Pest tötet Edelkrebse in Rothrist AG

Vier an Krebspest verendete Edelkrebse sind im Aargau in einem Fluss gefunden worden. Im Anschluss an den Fund wurde in Rothrist AG ein Sperrgebiet eingerichtet. Es darf nicht betreten werden.
Publiziert: 21.03.2024 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2024 um 11:25 Uhr
Wie die tot aufgefundenen Edelkrebse ist auch der ebenfalls in der Pfaffnern lebende Dohlenkrebs eine gefährdete Art. (Archivbild)
Foto: Kanton Aargau

Im Fluss Pfaffnern in Rothrist AG sind vier an Krebspest verendete Edelkrebse gefunden worden. Um eine weitere Verbreitung der Pilzkrankheit zu verhindern, hat der Kanton Aargau ein Sperrgebiet errichtet, in dem das Gewässer nicht betreten werden darf.

Die Pilzerkrankung, die für die einheimischen Krebse tödlich verlaufe, müsse gemäss der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung bekämpft werden, teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Donnerstag mit. 

Um die seltenen Dohlen- und Edelkrebse im Oberlauf der Pfaffnern und ihren Seitenbächen zu schützen, hat der kantonale Veterinärdienst ein Sperrgebiet über die Pfaffnern erlassen, wie es hiess. Dieses erstrecke sich von der Mündung in die Aare bei Rothrist aufwärts bis zur kantonalen Hydrometrie-Messstation auf Gemeindegebiet von Vordemwald.

Sperrgebiet darf nicht betreten werden

Die einheimischen Krebsbestände der Pfaffnern, einem Aarezufluss, sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt und stehen gemäss Mitteilung unter einem besonderen Schutz. Seit 2017 bewahre eine Wandersperre im Unterlauf vor dem Kontakt mit gebietsfremden Signalkrebsen aus der Aare. Die toten Edelkrebse seien direkt oberhalb dieser Wandersperre gefunden worden.

Ob Signalkrebse die Sperre überwunden hätten, sei bisher nicht klar. Mit Beginn der Aktivitätszeit der Flusskrebse im April und Mai soll intensiv nach gebietsfremden Arten in der Pfaffnern gesucht werden.

Um die weitere Verbreitung der Krebspest einzudämmen, dürfen lebende Krebse weder ins Sperrgebiet noch aus diesem gebracht werden, wie das BVU schreibt. Um eine indirekte Verschleppung des Erregers über Schuhwerk, Kleidung oder anderes Material zu verhindern, darf das Gewässer im Sperrgebiet nicht betreten werden. Die lokalen Fischerinnen und Fischer seien an einem Anlass direkt informiert worden. (SDA)

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