Darum gehts
- Fabian Villiger fand seine Zwerggeiss Ginger tot auf
- Falsche Fütterung kann für Ziegen tödlich sein
- Seit 2015 ist Wildtierfütterung in Schweizer Schutzgebieten verboten
Vergangenen Montag musste Fabian Villiger eine schreckliche Entdeckung machen. Eine seiner Zwerggeissen, die kleine Ginger, lag tot auf seiner Weide in Niederlenz AG.
Villiger hält Ziegen und Schafe, die er für die Beweidung von Landschaften vermietet. Auf seiner Webseite «Schaf und Geiss» spricht er von ökologischer Landschaftspflege. Villiger ist ein Mann vom Fach. Er weiss, was seine Tiere benötigen, auch, was sie fressen dürfen – und was nicht. Umso erschütterter war er über Gingers plötzlichen Tod. «Wir wissen nicht, wie Ginger gestorben ist», schreibt er in einem Beitrag auf Facebook. Villiger hat aber einen Verdacht: falsche Fütterung.
«Auch kein Stück Brot ins Gehege werfen!»
Nur zwei Wochen zuvor war Ginger noch putzmunter, flanierte mit den drei anderen Geisslis auf der Weide, wie Bilder von Villiger zeigen. Dieser Beitrag enthielt jedoch bereits einen verzweifelten Appell. «Ich bitte alle, die vorbeigehen, nichts ins Gehege zu werfen – kein Futter, kein Abfall!»
Vergangenen Montag musste Ginger sterben. Im neuen Facebook-Beitrag wieder der Appell: «Kein Futter ins Gehege werfen, auch kein Stück Brot!» Die Tiere würden das nötige Futter von ihm bekommen, so Villiger weiter.
Was dürfen Ziegen auf keinen Fall essen?
Die Todesursache ist unklar. Fakt ist aber: Falsche Fütterung kann tödlich enden. Nicht nur bei Ziegen und Schafen.
Ziegen haben ein komplexes Verdauungssystem, das empfindlich auf bestimmte Lebensmittel reagiert. Sie sollten etwa keine Mehl- und Teigwaren, wie etwa Nudeln und Brot, essen, wie aus einer Empfehlung des Tiergeheges Wichteltal in Essen (D) hervorgeht. Tabu sind demnach auch Getreidewaren, wie etwa Haferflocken und verschiedene Kohlarten. Kartoffelschalen, Zitrusfrüchte und Bananenschalen sind darüber hinaus giftig für die Tiere. Ziegen sollten aber auch viele andere Lebensmittel nicht essen, etwa Schokolade und bestimmte Pflanzenarten. Wer an einem Ziegengehege vorbeiläuft, sollte die Tiere am besten gar nicht füttern.
Das Füttern von Wildtieren ist verboten
Fremde Tiere zu füttern, ob sie nun zahm wie Ginger sind oder wild, ist grundsätzlich keine gute Idee. Seit 2015 ist das Füttern von Wildtieren in Schutzgebieten schweizweit verboten. Das Verbot betrifft Jagdbanngebiete sowie Wasser und Zugvogelreservate. Vor dem Verbot wurden insbesondere Enten und Schwäne oft mit Brot und Brotresten gefüttert – für die Tiere ungeeignet.
Seit 2023 ist das Füttern von Wildtieren im Kanton Zürich auch grundsätzlich verboten. Verboten ist dort seither auch das Füttern von Tauben. «Was gut gemeint ist, kann zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen», schreibt der Kanton auf seine Webseite. Erlaubt ist hingegen das Füttern von Singvögeln, Wasservögeln und Eichhörnchen mit Kleinmengen an Futter.
Es gibt allerdings keine einheitlichen Regelungen. Im Kanton Luzern sind Wildtierfütterungen mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt, aber nur dann. Im Kanton St. Gallen gibt es lediglich eine Empfehlung, die Tiere nicht zu füttern.