Schweizer (†51) ertränkte Ex-Frau 2014
«Badewannen-Mörder» stirbt vor Prozess in Zürich

Ein Berufungsprozess am Zürcher Obergericht muss eingestellt werden. Der angeklagte Mörder ist verstorben. Der IT-Berater brachte 2014 seine Ex-Frau um.
Publiziert: 31.01.2023 um 17:00 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2023 um 17:27 Uhr
Vor dem Zürcher Obergericht hätte sich der mutmassliche Mörder erklären müssen. (Archivbild)
Foto: Nathalie Taiana

Ein 51-jähriger Schweizer, der wegen Mordes an seiner Frau erstinstanzlich verurteilt wurde, ist noch vor dem Berufungsprozess am Zürcher Obergericht gestorben. Das Verfahren wird deshalb eingestellt.

Für das Obergericht ist der Tod des mutmasslichen Mörders ein «unüberwindbares Verfahrenshindernis», das das Fällen eines Urteils verhindere, wie das Obergericht in seinem kürzlich publizierten Beschluss schreibt. Es entschied dabei auch, dass der Verstorbene respektive seine Erben keine zwei Millionen Franken Entschädigung und Genugtuung vom Staat erhalten.

Der «Badewannen-Mord»

Diesen Betrag hatte der erstinstanzlich verurteilte Mörder, der an Krebs erkrankte, als Gegenleistung für das Verfahren und seinen Gefängnisaufenthalt gefordert. Ein Geständnis hatte er nie abgelegt. Das seien alles «Unfälle» gewesen, sagte er jeweils.

Der Fall machte als «Badewannen-Mord» Schlagzeilen. Der Schweizer wurde im Mai 2021 vom Bezirksgericht Meilen wegen versuchten und vollendeten Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte seine gehbehinderte, von ihm geschiedene Frau 2014 in der Wanne mit heissem Wasser übergossen und dann ertränkt.

Opfer mit dem Auto überfahren

Für die Gehbehinderung war gemäss Anklage der Mann selber verantwortlich. Im Jahr 2012 soll er in den Ferien auf Mallorca ein erstes Mal versucht haben, seine Frau umzubringen. Offenbar, weil sie sich von ihm trennen und das gemeinsame Kind mitnehmen wollte.

Gemäss Anklage schlug er sie zusammen, überfuhr sie mit dem Auto und liess sie dann schwer verletzt und ohne Erinnerung an den Vorfall liegen. Seither war sie auf Hilfe angewiesen.

Versicherung löste Mordermittlungen aus

Gepflegt wurde sie ausgerechnet von ihrem mittlerweile Ex-Mann, der sie systematisch isolierte, Spitex- und Therapiebehandlungen verhinderte und sie gemäss Urteil des Bezirksgerichtes Meilen schliesslich umbrachte.

Dass es sich nicht um «Unfälle» handelte, merkte am Anfang nur die Versicherung. Sie wurde misstrauisch, weil der Mann nach dem Tod der Frau umgehend die Todesfallversicherung von einer halben Million Franken einforderte. Die Versicherung gab ein Gutachten in Auftrag, das schliesslich die Mordermittlungen auslöste. (SDA)

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