Schlupfloch für Impfwillige
So können auch unter 75-Jährige die Impfung erhalten

Je nach Kanton gibt es ein Schlupfloch für Impfwillige, die jünger als 75 sind und keiner Risikogruppe angehören. Wer den Piks so schnell wie möglich will, kann sich für das Verimpfen von Restmengen anmelden. Doch nicht alle Kantone handhaben diese Praxis gleich.
Publiziert: 25.01.2021 um 04:49 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2021 um 07:53 Uhr
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In den Kantonen sind die Impfprogramme gegen Covid-19 angelaufen.
Foto: Keystone

Der Fall des südafrikanischen Milliardärs Johann Rupert (70) sorgt für Schlagzeilen. Der schwerreiche Besitzer der Luxusmarke Richemont und der Hirslanden-Gruppe konnte sich im Kanton Thurgau vor dem offiziellen Impfstart impfen lassen.

Inzwischen bereut er den «Fehler», betont aber, die Immunisierung gegen Covid-19 sei legal gewesen. Dies, obwohl Kantone ja gehalten sind, zuerst Senioren ab 75 Jahren und chronisch Kranke mit hohem Risiko zu impfen. Doch es gibt, je nach Kanton, ein Schlupfloch – auch für jüngere und gesunde Impfwillige, die nicht länger auf den Piks warten wollen.

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«Jokerliste»

Bei der Covid-Impfung fallen immer wieder überzählige Dosen an. Es bleibt jeweils eine geringe Restmenge in der Ampulle zurück, oder Angemeldete erscheinen nicht zum Impftermin. Diese Restmengen können nicht lange aufbewahrt werden. Sie gehören rasch verimpft – oder entsorgt. Für die Verimpfung braucht es Freiwillige, die rasch an Ort und Stelle sein können.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, handhaben die Kantone diese Herausforderung sehr unterschiedlich. Im Kanton Thurgau können sich Personen, die gern geimpft werden möchten, seit Dezember auf einer Liste eintragen. Oberste Priorität dabei ist, dass keine Impfung weggeworfen werden muss.

Eintragen lassen kann sich also auch, wer noch nicht 75 Jahre alt und nicht chronisch krank ist. Diese Personen erhalten dann in der Regel zwischen 18 und 19.30 Uhr einen Telefonanruf und müssen sich innerhalb von 60 Minuten im Impfzentrum Frauenfeld einfinden. Thurgaus «Jokerliste» erlaubt damit täglich drei bis vier Impfungen ausserhalb des regulären Impfprogramms.

Kantonale Unterschiede

Im Kanton St. Gallen wird jeweils vorab eine Liste mit Personen erstellt, die innerhalb von einer halben Stunde vor Ort sein können. Bevorzugt würden Hochbetagte oder Angehörige von Risikogruppen, doch grundsätzlich steht auch diese Liste allen Impfwilligen offen.

Im Kanton Zürich führen Heimärzte solche Listen. In der Regel stammen die zusätzlich Geimpften aus dem Arbeitsumfeld des Heims, das grad an der Reihe ist. Im Kanton Basel-Stadt haben bislang 115 Personen vom Verimpfen von Restmengen profitiert, im Impfzentrum waren es rund 50 Personen.

Die Kantone Bern, Baselland, Aargau und Luzern verimpfen Restmengen ans Gesundheitspersonal und Angestellte der Impfzentren. Impfwillige in diesen Kantonen dürften es damit schwer haben, vor einem regulären Termin an Impfstoff zu kommen. (kes)


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