Wer in Deutschland Ware im Wert von über 300 Franken einkauft und diese in die Schweiz einführt, muss diese verzollen. Wer wiederum in der Schweiz Waren im Wert von 300 Euro kauft und diese in die EU, etwa Deutschland, einführt, muss diese auch verzollen. Ende Dezember versuchte ein niederländisches Paar über das Zollamt Bietingen (D) zu fahren, ohne sein Verlobungsgeschenk beim Zoll zu melden – nun läuft ein Strafverfahren gegen die beiden.
Die Zollbeamten bemerkten beim Überqueren der Grenze Ende Dezember, dass bei einem niederländischen Paar im Auto eine originalverpackte Uhr im Wert von 30'600 Franken in der Mittelkonsole des Autos lag. Eine weitere Uhr glänzte am Handgelenk der Beifahrerin (26) – der Wert: 40'500 Franken.
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Der Mann (29) merkte an, dass die Schwiegermutter ihnen die Schmuckstücke zur Verlobung geschenkt habe. Doch auch Geschenke müssen verzollt werden, wenn sie die Freimenge überschreiten. Die Zöllner forderten das Paar auf, umzukehren und die Ware, die die Reisefreimenge bei weitem überschritt, anzumelden, teilte das Hauptzollamt Singen am Dienstag mit.
Paar muss 13'000 Franken Einfuhrabgaben zahlen
Der Niederländer verschwand daraufhin im Gebäude, kehrte aber schon nach kurzer Zeit zurück. Die Beamten wurden misstrauisch und kontrollierten ihn erneut. Es stellte sich heraus, dass die Uhren immer noch nicht verzollt wurden. Der Mann behauptete, er habe die Ware anmelden wollen, sich aber nach kurzer Wartezeit für die Weiterfahrt entschieden. Einen Verzollungsnachweis konnte er nicht vorlegen.
Gegen das Paar wurden Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von rund 13'000 Euro erhoben. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Paar ebenfalls rechnen. (jwg)
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