Staatsanwalt Peter Sticher beschreibt den Einsatz
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«Haben Kapsel sichergestellt»:Staatsanwalt Peter Sticher beschreibt den Einsatz

«Wichtiges Beweismittel im Fall»
Sarco weiterhin von Staatsanwaltschaft beschlagnahmt

Im Kanton Schaffhausen starb am Montag erstmals ein Mensch mittels der umstrittenen Suizid-Kapsel Sarco. Blick sprach mit Peter Sticher, dem ersten Staatsanwalt, über den Fall. Er stellt klar, dass er die Betreiber im Vorfeld gewarnt habe.
Publiziert: 26.09.2024 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2024 um 11:50 Uhr
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Am Montag schied bei einer Waldhütte in Merishausen SH jemand mit der umstrittenen Sterbe-Kapsel Sarco aus dem Leben.
Foto: Zvg

Neue Erkenntnisse im Fall um den ersten Einsatz der Sterbe-Kapsel Sarco: Am Donnerstagmorgen gibt Peter Sticher, erster Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, auf Blick-Anfrage bekannt, dass gegen eine verhaftete Person ein Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht gestellt wurde. 

Und: Das umstrittene Objekt selbst, die Sarco-Kapsel, sei noch immer von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Sticher: «Sie ist ein wichtiges Beweismittel im Fall.»

Rückblick: Am Montagabend kam die Suizid-Kapsel in einem Waldstück bei Merishausen SH erstmals zum Einsatz. Eine Amerikanerin (†64) entschied sich, aus dem Leben zu scheiden. Die Behörden erhielten die Info, rückten aus. Und verhafteten mehrere Personen. Unter ihnen Florian Willet, Co-Chef der Sterbehilfeorganisation The Last Resort. Dazu zwei Anwälte sowie eine holländische Fotografin. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Verhafteten ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord ein.

Bis auf die Person, gegen die Antrag auf U-Haft gestellt wurde, seien alle wieder frei, ergänzt Sticher am Donnerstagmorgen. Blick-Recherchen zeigen, dass die holländische Fotografin eine der freigelassenen Personen ist. Die Freilassungen seien am Mittwoch geschehen, sagt Sticher. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichtes über die U-Haft der einen Person ist noch ausstehend. «Das Zwangsmassnahmengericht hat ab unserem Antrag 48 Stunden Zeit für den Entscheid», sagt Sticher. 

Trotz Freilassung der anderen Personen – Sticher betont, dass das Strafverfahren gegen alle weiterlaufe. 

Überraschender Anruf

Am Tag nach dem grossen Einsatz im Wald hatte Sticher Blick über die Geschehnisse des Vorabends berichtet: «Ich sass im Büro und erhielt um 16.40 Uhr einen Anruf von einem Anwalt. Er teilte mir den assistierten Suizid mit.» Dies habe einen «aussergewöhnlichen Todesfall» ausgelöst, erklärt Sticher. 

Polizei und Staatsanwaltschaft seien verpflichtet, in solchen Fällen auszurücken. «Da es ein spezieller Fall ist, hatten wir ein grösseres Aufgebot. Wir machten eine Einsatzbesprechung und rückten aus.» Auch das Institut für Rechtsmedizin sowie der forensische Dienst, beide aus Zürich, seien aufgeboten worden. 

Stundenlanger Einsatz

Vor Ort eingetroffen, bietet sich den Einsatzkräften ein schauriges Bild: «Wir fanden die Kapsel mit der leblosen Person drin vor», sagt Sticher. «Wir nahmen die Person aus der Kapsel und überführten sie ins Institut für Rechtsmedizin. Heute wird sie dort obduziert.» Die Kapsel stellen die Behörden sicher. Der Einsatz habe lange gedauert. «Bis in Richtung Mitternacht.» 

Ganz anders laufe das bei anderen assistierten Suiziden ab, sagt Sticher. «Bisher hatten wir im Kanton Schaffhausen nur Exit-Fälle.» Die würden meist problemlos ablaufen. «Man wird orientiert, bietet einen Legalinspekteur auf. Man braucht nicht das Institut für Rechtsmedizin und den forensischen Dienst.» Dann gehe man wieder. «Das ist in der Regel eine Sache von einer Stunde.» 

Warnung nicht ernst genommen

Am Montag war es nicht ganz so simpel. Beim Sarco-Fall in Merishausen dauerte nicht nur der Einsatz viel länger, es wurden auch Leute verhaftet. Sticher erklärt: «Wir haben mehrere Personen festgenommen.» Dies, weil die Personen befragt werden müssen. «Wir nahmen sie fest, dass sie sich nicht untereinander absprechen oder Beweismittel vertuschen.»

Nun führe die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung, sagt Sticher. «Es gilt die Unschuldsvermutung.» Der Staatsanwalt stellt aber klar, dass man die Betreiber gewarnt hatte: «Wir mahnten sie schriftlich ab. Wir sagten, wenn sie nach Schaffhausen kommen und Sarco einsetzen, dass strafrechtliche Konsequenzen drohen würden.» Die Warnung wurde nicht ernst genommen. 

Grundstücksbesitzer war in Vorhaben eingeweiht

Dass der Einsatz der Suizidkapsel von langer Hand geplant gewesen sein muss, untermauern die Aussagen des Eigentümers des Grundstücks, auf dem die Kapsel gefunden wurde. Der in Zürich lebende Schaffhauser legt Wert darauf, dass es sich nicht um sein Projekt handle und er daran nicht beteiligt sei.

Jedoch sei mit ihm abgesprochen gewesen, was auf seinem Grundstück passieren werde. Auch der Termin sei ihm vor Wochen bekannt gewesen, erklärt er im Gespräch mit den «Schaffhauser Nachrichten». Zur Kontaktaufnahme meint er: «die Leute von ‹The last resort› sind sehr professionell und waren mir sympathisch.» Er habe auch an einem «informellen Austausch» teilgenommen und man habe ihm gegenüber mit «offenen Karten» gespielt. 

Die Frage über den Einsatz der Suizidkapsel sei ganz offen gestellt worden und er habe dem zugestimmt. «Ich fand, das ist eine gute Sache», so der Grundstücksbesitzer. Er sei zwar nicht mit allen Anliegen des Vereins einig, wie er erklärte, fand aber: «wenn ich den Leuten von ‹The last resort› damit helfen kann, dann tue ich es.» Gegenüber der Schaffhauser Polizei habe er auf Anfrage offengelegt, wer das Grundstück gemietet habe. 

Für das Areal, das online gemietet werden kann, wurde der übliche Mietpreis entrichtet, heisst es in dem Artikel weiter. Den Grund für die ablehnende Haltung anderer Sterbehilfeorganisationen gegenüber den Anbietern von Sarco erklärt er mit dem Preis. Da deren Angebot nahezu kostenlos ist, sähen das die anderen Organisationen nicht so gern, meint er. Weil das Gerät überall hingebracht werden könne, werde es auch keinen zweiten Einsatz auf seinem Grundstück geben, meint der Eigentümer abschliessend.

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