Auf einen Blick
- IS-Unterstützer Osamah M. soll aus der Schweiz ausgeschafft werden
- Osamah M. fürchtet um sein Leben im Irak
- 37-seitige Verfügung begründet die Ausweisung
- Osamah M.s Anwesenheit sorgte jahrelang für Beunruhigung in Schaffhausen
Vor einigen Wochen hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) entschieden, dass Osamah M.* (38) ausgeschafft werden soll. Der verurteilte IS-Unterstützer säte in der Schweiz Angst, jetzt hat er selbst Panik. Er zittert vor der Rückkehr in sein Heimatland Irak.
Wie angsterfüllt der «Rollstuhlbomber» aktuell ist, wird in einem Artikel deutlich, den die «Schaffhauser AZ» am Donnerstag veröffentlichte. Darin äussert sich der Iraker erstmals gegenüber einer Zeitung. Die Sündenböcke für seine Misere hat er längst ausgemacht.
Lieber jahrelang im Knast, als zurück in den Irak
Zum einen wären da die Bundespolizei und die Justiz. «Im Irak werden IS-Mitglieder getötet. Ich wurde in der Schweiz rechtskräftig als IS-Mitglied verurteilt. Und jetzt sagen sie, ich sei nicht in Gefahr?!», jammert Osamah M. Er bekräftigt, dass er lieber jahrelang in Schweizer Gefängnissen einsitzen wolle, als in den Irak zurückzugehen. «Bitte, überbringen Sie den Leuten, die über meine Ausweisung entscheiden, eine Botschaft: Ich will mein Leben nicht verlieren!», bettelt er.
Zum anderen arbeitet sich Osamah M. an den Medien ab. «Medien sind Terroristen. Sie haben mein Leben kaputtgemacht», beklagt er sich. Das kommt nicht überraschend. Die mediale Berichterstattung und ihre Folgen bilden den zentralen Argumentationspunkt im Kampf gegen die Ausschaffung. Er wirft ihnen vor, ihn als Monster darzustellen, und glaubt, dass er wegen der Berichte auch im Irak unter Beobachtung stehe. Nur wegen der Medien drohe ihm der Tod, glaubt der Extremist.
Will Osamah M. die Behörden täuschen?
Die Bundespolizei ist anderer Auffassung. Sie begründet in einer 37 Seiten umfassenden Verfügung, aus der die «Schaffhauser AZ» zitiert, warum die bereits 2017 beschlossene Ausweisung nun vollzogen werden könne. Sie sieht keine «reale Gefahr» für Osamah M. im Irak. Es gebe in der Stadt Kirkuk, in der Osamah M. aufwuchs, heute «keine Anhaltspunkte für eine höchst prekäre Sicherheitslage», auch nicht für IS-Sympathisanten.
Hinzu kommt: Noch bis Anfang 2024 hat sich Osamah M. dagegen gesträubt, als IS-Terrorist bezeichnet zu werden. Erst, als klar wurde, dass ihm tatsächlich die Ausschaffung drohte, behauptete er, dass ihm als angeblicher IS-Anhänger im Irak grosse Gefahr drohe. Das Fedpol kommt zum Schluss, dass es naheliegend sei, dass Osamah M. die Schweizer Behörden täuschen wolle.
Bis das Schicksal von Osamah M. endgültig durch die Gerichte geklärt ist, ist nur eines sicher: Die Menschen in Schaffhausen können aufatmen. Seine Präsenz hatte in der Region jahrelang für Beunruhigung gesorgt.
* Name geändert