Richter kommen kaum nach
Flut von Ausschaffungen überlastet Schweizer Gerichte

Die Ausschaffungsinitiative sorgt in der Schweiz für eine Flut von Landesverweisen. Richterinnen und Richter kommen kaum mehr nach – Besserung ist nicht in Sicht.
Publiziert: 21.12.2021 um 11:21 Uhr
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Schweizer Gerichte kommen mit der Bearbeitung von Ausschaffungs-Fällen kamen mehr nach.
Foto: Keystone

Vor fünf Jahren trat die Ausschaffungsinitiative der SVP in Kraft. Seither schafft die Schweiz kriminelle Ausländer aus. Es sind so viele, dass Richterinnen und Richter mit der Bearbeitung der Fälle kaum noch nachkommen. «Viele Gerichte sind nach wie vor personell knapp dotiert, obwohl die Fallbelastung markant gestiegen ist», sagt Patrick Guidon (SVP), Vizepräsident des Kantonsgerichts St. Gallen den «Schaffhauser Nachrichten».

Und die Welle an Fällen scheint kein Ende zu nehmen. Der Kanton St. Gallen steuere bis Ende Jahr auf einen neuen Höchststand zu.

«Fast jedes Urteil wird angefochten»

Was die Gericht zusätzlich belastet: Fast jedes Urteil, das eine Ausschaffung nach sich zieht, wird angefochten. Kriminelle Ausländer, die in der Schweiz geboren sind oder ein Aufenthaltsrecht haben, ziehen die Fälle zudem häufig bis ans Bundesgericht weiter. So können sie in der Schweiz bleiben, bis der Prozess beendet ist – das sind rund vier Jahre.

Vor zwei Jahren zählte das Bundesamt für Statistik (BfS) in der Schweiz über 3000 rechtskräftige Urteile. Weil das BfS die Einsprachen aber nicht mitzählt, ist die Fallzahl in den Kantonen wesentlich höher. Demnach dürfte es schweizweit über 4000 Fälle sein, wie die Zeitung schreibt.

Landesverweis per Strafbefehl

Um der Mehrbelastung zu bewältigen, haben beispielsweise die Gerichte in St. Gallen in den letzten fünf Jahren, drei zusätzliche Stellen geschaffen. Laut Patrick Guidon reicht das aber nicht. Auch in Zürich muss man wegen der steigenden Fallzahlen personell aufstocken. Es bräuchte 19 zusätzliche Richterstellen – diese wurden beim Kantonsrat beantragt.

Eine Mehrheit des Nationalrats will deshalb Ausschaffungen per Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft zulassen. Dies käme beispielsweise bei leichten und eindeutigen Fällen zum Zug – wie etwa bei Kriminaltouristen. Doch der Ständerat hat rechtsstaatliche Einwände und lehnte den Vorschlag kürzlich ab. (bra)

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