Vorsicht vor Maske am Rückspiegel!
0:58
Anzeige, Busse, Billett weg:Vorsicht vor Maske am Rückspiegel!

Polizei spricht von «Gefährdung Dritter»
Zürcherin kassiert Busse für Maske am Rückspiegel

Das Sichtfeld einer Frontscheibe im Auto muss komplett frei sein, sagt das Gesetz. Auch am Rückspiegel dürfen keine Gegenstände befestigt werden. Das wurde einer Zürcherin nun zum Verhängnis.
Publiziert: 21.05.2021 um 12:30 Uhr
|
Aktualisiert: 27.05.2021 um 16:07 Uhr
1/6
Valerie Huber (50) aus Zürich hat es erwischt: Ein Polizist zog die Frau aus dem Verkehr – weil sie ihre Maske am Rückspiegel befestigt hatte.
Foto: Zvg
Janina Bauer

Sie ist im vergangenen Pandemie-Jahr Gegenstand vieler Diskussionen gewesen: Die Mund-Nase-Maske. Und die wurde einer 50-jährigen Blick-Leserin nun zum Verhängnis. Genauer: ihre Platzierung.

Leserreporterin Valerie H.* (50) war am 8. Mai im Feierabendverkehr mit dem Auto in der Zürcher Innenstadt unterwegs. Am Central zog sie dann ein Polizist aus dem Verkehr. Der Grund: Sie hatte ihre Maske an den Rückspiegel gehängt. Das sei verboten, erklärte der Beamte der Stadtpolizei Zürich.

Duftbäumchen und Wimpel am Rückspiegel erlaubt?

«Ich ging davon aus, dass es sich bei der Angelegenheit um eine Verwarnung handelt», erzählt H. Doch sie hatte sich getäuscht. Laut dem Polizisten herrsche bei solchen Verstössen eine «Null-Toleranz»-Regelung – denn die eingeschränkte Sicht gelte als «Gefährdung Dritter». Die Zürcherin muss nun mit einer saftigen Busse rechnen.

Ihren Fehler sieht H. ein. Jedoch gefällt ihr das Vorgehen der Behörden nicht: Der Polizist soll ihr gegenüber geäussert haben, dass die Beamten «speziell auf die Masken geschult worden» seien. Das sei in der Bevölkerung aber nicht angekommen, findet Huber. Sie zum Beispiel, habe gar nicht gewusst, dass das verboten ist: «Die Polizei sollte mehr Hinweise dazu verteilen, und nicht die Pandemie dazu ausnutzen, Strafen zu verteilen.»

Ausserdem weist Huber darauf hin, dass zahlreiche Fahrzeuge am Rückspiegel Gegenstände hängen haben – vom «Duftbäumli», über Wimpel von Fussball-Klubs bis hin zu Kruzifixen: «Ob die auch gebüsst werden?»

Gesetz ist eigentlich klar

Polizeisprecher Marc Surber stellt klar: «Das Gesetz sieht vor, dass das Sichtfeld nicht eingeschränkt sein darf, also auch nicht marginal.» Bei kleineren Einschränkungen des Sichtfeldes sehe man aber in der Regel von einer Anzeige ab, so Surber weiter. «Es muss aber jeder Fall einzeln beurteilt werden», betont er.

Dass gezielt Fahrzeuge auf fehlplatzierte Masken kontrolliert wurden, verneint der Mediensprecher: «Es handelte sich um eine Routinekontrolle.» Stattdessen betont er: «Der Mitarbeiter hat während der Kontrolle erwähnt, dass die Stadtpolizei Zürich in der Vergangenheit auf die Problematik mit den Masken am Rückspiegel hingewiesen hat.»

Mit einem Beitrag in den sozialen Medien machte die Polizei letzten Herbst auf die Sache aufmerksam:

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Auch Blick berichtete bereits über die geltenden Vorschriften.

Höhe der Busse kommt auf den Fall an

Wie hoch die Busse bei der Missachtung einer sichtfreien Frontscheibe ausfällt, wird das Stadtrichteramt in Zürich entscheiden. Mediensprecher Alessandro Zollinger erklärt gegenüber Blick: «Es besteht keine einheitliche Busse für diesen Verstoss – sie beträgt jedoch mindestens 100 Franken.» Die genauen Umstände werden im Einzelfall angeschaut und bewertet, so Zollinger. «Die Höhe der Busse misst sich unter anderem daran, wie stark die Sicht wirklich eingeschränkt war.»

* Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?