Vorsicht vor Maske am Rückspiegel!
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Anzeige, Busse, Billett weg
Vorsicht vor Maske am Rückspiegel!

Im Handel kostet eine Maske noch knapp 30 Rappen. Wenn man sie im Auto aber falsch aufbewahrt, geht das so richtig ins Geld. Oder kann den Lenker gar den Führerschein kosten. BLICK klärt auf.
Publiziert: 30.08.2020 um 10:55 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2020 um 16:46 Uhr
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Wer seine Maske so aufhängt, riskiert eine hohe Busse.
Foto: Keystone
Patrik Berger

Ein Kanton nach dem anderen führt die Maskenpflicht in den Läden ein. Das führt dazu, dass auch immer mehr Kunden, die mit dem Auto einkaufen gehen, eine Schutzmaske griffbereit haben müssen.

Bloss: Wohin mit dem Ding nach dem Einkauf? In den Hosensack? Unhygienisch. In die Türablage oder ins Handschuhfach? Die sind meistens schon zugemüllt. Deshalb kommen immer mehr Autofahrer auf die Idee, die Maske an den Rückspiegel zu hängen. Das scheint hygienisch, man muss sie nicht in den Tiefen der Handtasche suchen – und wird ständig an die Maskenpflicht erinnert.

Es lenkt den Fahrer ab

Dumm nur: Die Polizei hat gar keine Freude daran. Deshalb kann diese Lösung schnell einmal zünftig ins Geld gehen. Bis auf die Vignette und den Rückspiegel hat an der Frontscheibe nichts etwas zu suchen. «Wenn etwas an der Scheibe baumelt, behindert das nicht nur die Sicht. Es lenkt den Fahrer auch ab», sagt Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, zu BLICK.

Denn die Regeln sind klar: «Der Fahrer muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von zwölf Metern oder mehr vor ihm auf der Strasse befindet, noch erkennen können», sagt Jolanda Egger, Sprecherin der Kantonspolizei Bern. «Wird im Zusammenhang mit einem Unfall festgestellt, dass ein potenziell sichtbehinderndes Objekt zum Unfall beigetragen haben könnte oder gar ursächlich war, fliesst dies in die Beurteilung mit ein.»

Ein paar Hundert Franken Busse

Jagd auf Maskenbaumeler macht die Polizei keine. «Stellen unsere Mitarbeitenden bei Verkehrskontrollen oder auf Patrouille aber eine Situation fest, dann sind wir angehalten, das zu ahnden», sagt Schneider von der Kantonspolizei St. Gallen. Es erfolgt eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft, die über das Strafmass bestimmt. Denn so einfach wie bei einer Parkbusse oder einer geringen Tempoüberschreitung kommt man nicht davon.

Die Maske am Rückspiegel wird nämlich so richtig teuer. «Das kann mit Gebühren schnell einmal ein paar Hundert Franken kosten», sagt Schneider. Je nach Kanton liegt die Höhe der Busse im Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Stadtrichteramts.

Damit nicht genug: Eine Kopie des Polizeirapports geht an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons, das administrative Massnahmen wie einen Fahrausweisentzug prüft. «Das droht etwa einem Lenker, dessen Leumund bereits beeinträchtigt ist», sagt Schneider. Also einem vorbestraften Raser. Oder einem Autofahrer, welcher sich in kurzer Zeit verschiedene kleinere Verkehrsdelikte hat zuschulden kommen lassen.

Kein Kavaliersdelikt

Grundsätzlich sucht die Polizei aber zuerst das Gespräch mit den Autofahrern. Viele sind sich der Gefahren nämlich gar nicht bewusst, denen sie sich und vor allem andere aussetzen. So auch in Winterthur ZH. «Wir ermahnen die Fahrer, nichts an den Rückspiegel zu hängen. Je nach Situation kommen wir aber nicht darum herum, einen Rapport zu erstellen. Dann bekommt der Betreffende eine Busse», sagt Adrian Feubli, Sprecher der Stadtpolizei Winterthur.

Auch bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hält man das Montieren der Maske am Rückspiegel keinesfalls für ein Kavaliersdelikt. «Eine gute Sicht im Auto ist entscheidend. Alle Objekte, welche die Sicht beeinträchtigen, sind ein potenzielles Unfallrisiko», sagt Sprecherin Mara Zenhäusern.

Das ist erlaubt, das verboten

«An, vor und hinter Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Fahrers beeinträchtigen», heisst es in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Das lässt viele Fragen offen – und den Polizisten einen gewissen Ermessensspielraum.

So drücken sie gern ein Auge zu bei Gebetsketten oder dem guten, alten Duftbäumli. Auch weggesehen wird bei einem Navigationsgerät, das nicht im Sichtfeld angebracht ist.

Kein Pardon gibt es aber für ganze Sammlungen von alten Autobahnvignetten. Oder für Sportwimpel aller Art. Vor Jahren war es noch gang und gäbe, die Leidenschaft für seinen Fussball- oder Hockeyclub am Rückspiegel aller Welt kundzutun. Heute unterlässt man das lieber. Immer wieder werden Autofahrer wegen Wimpeln gebüsst. So musste etwa ein 44-jähriger Grasshoppers-Fan eine Busse von 245.50 Franken bezahlen. Im Strafbefehl, den er vom Zürcher Stadtrichteramt erhalten hat, hiess es, der Wimpel sei «sichtbehindernd» montiert gewesen. Patrik Berger

«An, vor und hinter Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Fahrers beeinträchtigen», heisst es in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Das lässt viele Fragen offen – und den Polizisten einen gewissen Ermessensspielraum.

So drücken sie gern ein Auge zu bei Gebetsketten oder dem guten, alten Duftbäumli. Auch weggesehen wird bei einem Navigationsgerät, das nicht im Sichtfeld angebracht ist.

Kein Pardon gibt es aber für ganze Sammlungen von alten Autobahnvignetten. Oder für Sportwimpel aller Art. Vor Jahren war es noch gang und gäbe, die Leidenschaft für seinen Fussball- oder Hockeyclub am Rückspiegel aller Welt kundzutun. Heute unterlässt man das lieber. Immer wieder werden Autofahrer wegen Wimpeln gebüsst. So musste etwa ein 44-jähriger Grasshoppers-Fan eine Busse von 245.50 Franken bezahlen. Im Strafbefehl, den er vom Zürcher Stadtrichteramt erhalten hat, hiess es, der Wimpel sei «sichtbehindernd» montiert gewesen. Patrik Berger

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