Plage oder Volkshobby?
Bereits Zehntausende brevetierte Freizeitpiloten

Verschärfte Auflagen zur Benutzung von Drohnen zeigen, dass die Fluggeräte beliebtes Spielzeug von Jung und Alt sind. 50'000 Freizeitpiloten haben inzwischen online eine Lizenz zum Fliegen erlangt.
Publiziert: 17.03.2024 um 14:51 Uhr
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Drohnenflüge, um die Nachbarschaft zu erkunden. Für die einen Freude, für die anderen Plage.
Foto: Getty Images
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Andreas SchmidInlandredaktor

Für die einen sind sie eine Plage, die überall über Gärten, Spielplätzen und Wiesen sirrenden Drohnen. Für die anderen sind sie ein faszinierendes Spielzeug, von dem sie nicht genug bekommen können. Sie haben Freude am Pilotieren, interessieren sich für die faszinierende Technik oder erkunden mit ihren Drohnen die Umgebung aus der Vogelperspektive.

Wie viele es sind, lässt sich nicht sagen, denn obwohl seit gut einem Jahr eine Registrierungspflicht für fast alle Kategorien von Drohnen gilt, sind viele Halter dieser Auflage noch nicht nachgekommen. Diesen Schluss lässt der Vergleich von Verkaufszahlen mit gemeldeten Fluggeräten zu. Nach einer Übergangsfrist kann das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) seit letztem August nun Bussen verhängen, wenn Drohnenpiloten ihre Geräte ohne Zulassung steigen lassen.

Das scheint bei den Hobbypiloten allmählich anzukommen, sie legen online den geforderten Test ab und verzeichnen ihre Geräte. «Die Zahlen steigen nach wie vor», sagt Bazl-Sprecher Antonello Laveglia. «Wir haben eben die Grenze von 50'000 Piloten überschritten, die diesen Vorgaben nachgekommen sind.» Zusätzlich sind fast 14'000 Halter berechtigt, schwerere Drohnen zu steuern. Sie haben dafür eine Prüfung abgelegt.

60 Vorfallmeldungen im vergangenen Jahr

Wie viele Tausend Piloten ihrem Hobby ohne Lizenz zum Fliegen frönen, ist umstritten. Einerseits muss das Gerät nur dann registriert werden, wenn es tatsächlich im Einsatz steht. Zum anderen besitzen viele Halter mehrere Drohnen. Das Bazl hält die Zahl der Registrierungen für adäquat. Sprecher Laveglia weist darauf hin, dass auch im Ausland erlangte Zertifikate hier anerkannt seien.

Je nach Modell, das die Freizeitpiloten benutzen, müssen sie Mindestabstände einhalten. Maximal dürfen sie in einer Höhe von 120 Metern über Boden fliegen. Im Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze herum gilt ein Verbot für Drohnen, weitere definierte Sperrzonen und temporäre Einschränkungen kommen als Regulierungen dazu. Schon lange gilt, dass für die Piloten Sichtkontakt zu ihrer Drohne vorgeschrieben ist, dass Menschenansammlungen zu meiden sind und die Halter die Privatsphäre anderer zu respektieren haben. Dabei geht es auch um den Datenschutz, können Drohnen doch mit Film- und Fotoaufnahmen personenbezogene Informationen festhalten. Mindestens so zentral sind aber Sicherheitsüberlegungen, obwohl bisher kaum gefährliche Situationen auftraten. 

Bazl-Sprecher Laveglia hält fest, die Halter sollten sich mit der Thematik auseinandersetzen, um sich der speziellen Herausforderungen im Luftraum bewusst zu sein. 60 Meldungen von Vorfällen verzeichnete das Bazl im vergangenen Jahr. Diese Zahl entspricht jener in früherer Zeit, nur während der Corona-Pandemie lag sie deutlich tiefer, weil die kommerzielle Luftfahrt ihren Betrieb reduziert hatte und weniger mit unachtsam gesteuerten Drohnen in Kontakt gekommen war. 2021 hatte es lediglich 39 Vorfallmeldungen gegeben.

Verstösse sanktioniere das Bazl, sagt Laveglia. «2023 wurden in fünf Fällen Bussen verhängt.» Diese geringe Zahl sei damit zu erklären, dass es zum Teil nach wie vor schwierig sei, fehlbare Piloten zu eruieren, weil ihre Drohnen nicht registriert seien. «Dann richtet sich die Anzeige gegen unbekannt.»

Technologie testet seit Jahren Pakettransport

Die Drohnenindustrie wies 2021 aus, dass in der Schweiz über 50'000 Fluggeräte verkauft worden seien, und ging von einer jährlich steigenden Nachfrage aus. Demnach müssten hierzulande einige Hunderttausend Drohnen geflogen werden – oder irgendwo lagern. Mehr als drei Viertel der Halter sind Hobbypiloten, die sich in ihrer Freizeit mit den elektronischen Spielzeugen vergnügen.

Das Bazl geht von einer sechsstelligen Zahl von Drohnenbesitzern aus, Tendenz kontinuierlich steigend. Anders ist es bei kommerziellen Betreibern. Sie benötigen teure Sonderbewilligungen, wenn sie beispielsweise Drohnen über bebautem Gebiet einsetzen wollen. Deshalb ist in diesem Geschäftszweig kaum Zuwachs festzustellen.

Für Fotografen, Meteorologen, Geologen, Landwirte und andere Berufsleute sind Drohnen zu einem alltäglichen Arbeitsgerät geworden. Noch nicht so weit ist es bei der Logistik, obwohl die Technologie seit Jahren für den Transport von kleinen Paketen getestet wird. 

Europäische Regeln übernommen

Seit Anfang 2023 müssen sich fast alle Drohnenpiloten registrieren. Seit gut einem Jahr gelten in der Schweiz die gleichen Vorgaben wie in der EU. Für Geräte, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen die ­Piloten mit einem Online-Test einen Führerschein erlangen und die Drohne melden. Ausgenommen davon sind nur Halter von leichteren Geräten, die weder ­Kamera, ­Mikrofone oder Sensoren haben. Für Drohnen mit einem ­Gewicht von 900 Gramm bis vier Kilo verlangt das Bundesamt für Zivilluftfahrt neben einer Registrierung eine Prüfung, die persönlich im Amt abzulegen ist. Zudem brauchen die Piloten eine Haftpflichtversicherung.

Seit Anfang 2023 müssen sich fast alle Drohnenpiloten registrieren. Seit gut einem Jahr gelten in der Schweiz die gleichen Vorgaben wie in der EU. Für Geräte, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen die ­Piloten mit einem Online-Test einen Führerschein erlangen und die Drohne melden. Ausgenommen davon sind nur Halter von leichteren Geräten, die weder ­Kamera, ­Mikrofone oder Sensoren haben. Für Drohnen mit einem ­Gewicht von 900 Gramm bis vier Kilo verlangt das Bundesamt für Zivilluftfahrt neben einer Registrierung eine Prüfung, die persönlich im Amt abzulegen ist. Zudem brauchen die Piloten eine Haftpflichtversicherung.

Die Post setzte etwa von 2017 bis 2022 Drohnen ein, um Blutproben von Laboren zu Spitälern zu senden. Unabhängig von Staus, schnell und ökologisch sei dieser Versand, auch in schlecht erschlossenen Gebieten, warb die Post. Dennoch gab sie den Drohnentransport auf, weil er zu viel koste und nicht rentabel betrieben werden könne. 

Dazu kommt, dass 2019 ein Fluggerät unweit von spielenden Kindern abstürzte. Die Drohne hatte eine Blutprobe transportiert und war beim Rückflug ohne Ladung ungebremst zu Boden gefallen. Das eingebaute akustische Warnsignal hatte niemand gehört. 

Technische Mängel stellte die Untersuchungsbehörde nicht fest, auch Wind war nicht die Unfallursache. Vielmehr hätten Vibrationen den Absturz eingeleitet, indem sie die Steuerung erheblich beeinträchtigten. Die Erschütterungen hätten das automatische Flugabbruchsystem ausgelöst. 

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