Die gegen Patrick F. (36) im Raume stehenden Vorwürfe sind happig. Der Ostschweizer Pilot soll 2016 bei Leeuwarden (NL) mit einer Kollision im «Blindflug» das bislang schlimmste Unglück in der Geschichte der Patrouille Suisse verursacht haben.
Die F-5 Tiger von F., der sich mit dem Schleudersitz rettete, stürzte nach der Berührung auf das Grundstück einer Gärtnerei und explodierte in einem gewaltigen Feuerball. Der Wert der Maschine laut Anklageschrift: 25,8 Millionen Franken. Darüber hinaus wurde das Höhenleitwerk einer zweiten Maschine schwer in Mitleidenschaft gezogen (Blick berichtete).
«Es besteht das Risiko eines Interessenkonfliktes!»
Heute hätte der Prozess gegen den Ostschweizer Militärpiloten beginnen sollen. Doch das Verfahren ist schon vorbei, bevor es überhaupt begonnen hat! «Es besteht das konkrete Risiko eines Interessenkonfliktes», sagt Armin Bossart, Gerichtspräsident des Militärgerichtes 2.
Und fügt an: «Der Beschuldigte steht ohne Verteidigung da. Die Verhandlung muss daher verschoben werden.» Denn Patrick F. hat nur wenige Tage vor Prozessauftakt seinen Anwalt ausgetauscht und durch Till Gontersweiler (67) ersetzt.
Verteidiger von F. vertrat auch die Geschädigten
Als «Co-Verteidiger» soll Oberst a.D. Hanspeter Erni fungieren. Es handelt sich um ein fragwürdiges Duo. Zum einen ist Erni gar kein Anwalt und kann folglich auch nicht vor Gericht als Verteidiger auftreten.
Darüber hinaus hat er nach dem Crash, damals noch im Auftrag der Luftwaffe, die Reise der Schweizer Delegation nach Holland organisiert. Im Armee-Tross ebenfalls dabei: Till Gontersweiler. Nicht als Anwalt, sondern als «Berater für alle rechtlichen Fragen der Patrouille Suisse», wie Ankläger Oliver Labhart ausführt. Das Aufgebot für die Reise soll direkt durch Erni verfolgt sein.
Fragwürdige Beratertätigkeiten
«Er hat zwei Hüte an. Einen als Vertreter der Organisation Luftwaffe und einen als Vertreter des Angeklagten», moniert Labhart im Gerichtsaal. Kurios auch: Bevor Gontersweiler überhaupt erstmals mit Patrick F. spricht, fungiert er in der Befragung des zweiten involvierten Piloten zunächst als Berater.
Nach seinem ersten Gespräch mit F. tritt er im selben Fall auch noch als Berater zweier weiterer Piloten der Patrouille Suisse auf. Das ist in zweierlei Hinsicht brisant: Sowohl bei der Luftwaffe und damit indirekt dem Steuerzahler und den Piloten, deren Leben womöglich durch F. gefährdet wurde, könnte es sich im rechtlichen Sinne um Geschädigte handeln.
Anwalt bestreitet Befangenheit
«Ich darf Ihnen versichern, dass ich nicht befangen bin. Ich bin einzig und allein den Interessen meines Mandanten verpflichtet. Ich stehe weder im Dienst noch im Sold eines Dritten», beteuert Gontersweiler an Schranken. Er räumt aber ein, dass er in Holland kein entsprechendes Vollmachtsformular, das F. hätte ausfüllen können, dabei gehabt habe.
Schon in den Wochen nach dem Absturz der F-5 Tiger wurde Gontersweiler als Anwalt von F. wegen ein- und desselben Interessenskonfliktes abgelehnt! In den Jahren übernahm ein Pflichtverteidiger die Vertretung des Piloten.
Gericht und Anklage von Vorgehen überrumpelt
Fünf Werktage vor Verhandlungsbeginn will der Beschuldigte dann aber urplötzlich wieder Gontersweiler einsetzen. Erni, der ihn einst für die Patrouille Suisse nach Holland geholt hatte, tritt nun seinerseits als Sidekick auf.
Für die Armee-Richter sind das unhaltbare Zustände, auch wenn sie sich nicht auf Spekulationen einlassen. «Die Gründe, weshalb so agiert wurde, können dem Militärgericht völlig egal sein. Wir sind dem Gesetz verpflichtet», sagt Präsident Bossart.
Grosse Verzögerungen befürchtet
Der Pilot im Range eines Majors hat nun gemäss Anordnung 14 Tage Zeit, sich einen neuen Anwalt zu suchen, ansonsten wird ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Bloss: Gegen diesen Entscheid könnte der Ostschweizer durch alle Instanzen ziehen.
Dazu kommt, dass ein neuer Verteidiger wohl mehrere Monate bräuchte, um Akten zu sichten und sich in aviatische Fragen einzuarbeiten. Es drohen massive Verzögerungen. Und irgendwann könnte damit auch unweigerlich eine Verjährung ins Spiel kommen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geänder
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