Wegen übler Nachrede
Frau schreibt an Kesb – und wird zur Kasse gebeten

In einer E-Mail an die Kesb schiesst eine Frau heftig gegen den Ex-Mann ihrer Freundin. Das könnte sie nun teuer zu stehen kommen.
Publiziert: 27.09.2021 um 10:22 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2021 um 13:12 Uhr
Für eine E-Mail an die Kesb Rorschach muss eine Frau viel Geld bezahlen.
Foto: Zvg

Eine E-Mail an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde kann teuer werden. Rund 50'000 Franken soll Erika B.* aus dem Linth-Gebiet an einen Mann für eine mehrseitige Mail bezahlen, berichtet die «Linth-Zeitung». Der Grund: Die Frau soll sich der üblen Nachrede schuldig gemacht haben.

Eigentlich wollte die Frau nur ihrer Freundin helfen, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Trennung von ihrem Ex-Mann befand. Ein langer Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind liegt hinter ihrer Freundin Anita F.* Immer wieder habe sie sich beklagt, dass die Kesb ihr kein Gehör schenke, schreibt die Zeitung. Daher wandte sich Erika B. direkt an die Kesb, um die Familiensituation aus ihrer Sicht zu beschreiben.

Strafanzeige gegen Erika B.

In der mehrseitigen Mail schiesst Erika B. heftig gegen den Ex-Mann von Anita F. Der Mann konsumiere Drogen, besitze Mails mit pädophilen Inhalten und pflege Kontakte mit Pädophilen. Das gemeinsame Kind halte sich lieber bei der Mutter auf als bei dem «grossspurigen Narzissten», schreibt die Frau.

Die E-Mail wird von der Kesb aufgenommen und im Verfahren zwischen den beiden Getrennten verwendet. Nun weiss auch der Ex-Mann von der Mail und stellt Strafanzeige gegen Erika B. 50'000 Franken soll diese bezahlen, wegen mehrfacher übler Nachrede.

Berufung eingelegt

Ob die Frau das Geld bezahlen muss, ist noch nicht geklärt. Der Fall wird nun vor dem Zivilgericht geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings bereits ein erstes Urteil gesprochen. Erika B. muss Bussen und Gebühren in der Höhe von 1600 Franken wegen übler Nachrede bezahlen. Eine weitere Geldstrafe über 30 Tagessätze an 150 Franken wird auf eine Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Erika B. hat gegen das Urteil der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Damit wird der Fall neu untersucht. (zis)

*Name geändert

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