Aufruf zum Mord, Tätlichkeit und Bombendrohung
Kesb-Mitarbeiter sind Zielscheibe von Wut und Hass

Polizeischutz, Sicherheitstüren und Überwachungskameras: Kesb-Mitarbeiter brauchen immer wieder staatlichen Schutz. Aufrufe zum Mord und Bombendrohungen gegen die Behörde sind leider keine Seltenheit.
Publiziert: 14.07.2020 um 06:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2020 um 20:43 Uhr
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Eine Mutter (†27) erstickte an Neujahr 2015 in Flaach ihre Tochter (†2) und ihren Sohn (†5), nachdem diese fremdplatziert worden waren.
Foto: zVg
Anian Heierli

• Er rastete immer wieder aus. Gegen eine Kesb-Mitarbeiterin allzu massiv. Am 25. Juni 2020 verurteilte das St. Galler Kreisgericht Wil einen IV-Rentner (39), weil er seine Beiständin bedrohte. «Ich werde Sie töten», sprach er ihr auf den Anrufbeantworter. Dafür bekam er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zugunsten einer ambulanten Therapie aufgehoben wurde.

• Für Aufsehen sorgte auch der Angriff auf eine Lehrerin aus Dietikon ZH im September 2017. Einer Mutter (42) wurde zuvor von der Kesb das Kind entzogen. Die Schuld sah sie bei der Lehrerin. Sie bedrohte diese mit dem Tod. Dafür erhielt sie eine bedingte Geldstrafe von 1000 Franken.

• Deutlich härter bestraft wurde im September 2017 ein Aargauer (51), der auf Facebook gegen die Kesb hetzte. Man solle Kesb-Mitarbeiter in ein Vernichtungslager stecken, ihm die Köpfe der Leute bringen und sie vorher quälen, schrieb er. Das Aargauer Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.

• Die heftigsten Hass-Reaktionen löste der Fall in Flaach ZH aus. Eine Mutter (†27) erstickte an Neujahr 2015 ihre Tochter (†2) und ihren Sohn (†5), nachdem diese fremdplatziert worden waren. Später nahm sie sich in der U-Haft das Leben. Die zuständige Kesb Winterthur wurde deshalb massiv bedroht. Mitarbeiter brauchten Polizeischutz! Heute zeigt eine Untersuchung, dass die Behörde keine Fehler machte. Dennoch formierte sich aus den Protesten sogar eine politische Bewegung (die sogenannte Kesb-Initiative), die allerdings zurückgezogen wurde.

• Im Juli 2014 rief ein Basler (33) mehrere Behörden an und drohte mit Bombenanschlägen. Grund: Er durfte seine Tochter nicht sehen. Zuvor beschimpfte er eine Mitarbeiterin der Kesb telefonisch. Dafür erhielt er im Juli 2015 eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Sie wurde aufgehoben – zugunsten einer ambulanten Therapie.

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