Polizisten finden vergangenen Sonntag in einer Wohnung in Eschenz TG drei Leichen. Zwei kleine Kinder (†4, †6) und ihr Vater (†38). Schnell wird klar: Der Vater hat zuerst die Kinder getötet, danach sich selber mit einem Messer erstochen (BLICK berichtete).
Noch bis letzten Oktober lebt die deutsche Familie gemeinsam in Stein am Rhein SH. Dann zieht der Vater aus. Findet an der Furtbachstrasse in Eschenz TG sein neues Zuhause, wo es acht Monate später zum Drama kommt. Gestern informieren die Schaffhauser Behörden über die Tat.
Vater drohte am 22. Oktober 2019
Über den Fall wollen sie nicht sprechen. Das sei Sache der Thurgauer Behörden, betont Schaffhausens Justizdirektor Ernst Landolt (66). Stattdessen erläutern er und seine Kollegen die Vorgeschichte der Familie. Die keineswegs harmlos ist.
Am 22. Oktober 2019 meldet sich die Mutter der Kinder bei der Stadtpolizei Schaffhausen. Ihr Mann sei mit einem Messer bewaffnet, habe mit Selbstmord gedroht und wolle auch die gemeinsamen Kinder umbringen.
Der Vater wird festgenommen und drei Tage in eine psychiatrische Klinik gesteckt. Dort nimmt man eine Suizid- und Risikoeinschätzung des Patienten vor. Anschliessend wird er entlassen. Anfang November stellt die Mutter ein Eheschutzgesuch. Mann und Frau einigen sich, getrennt leben zu wollen, machen aus, wer wann die Kinder bekommt.
Kesb sah keine Gefahr
Diesen März wird auch die Kesb eingeschaltet. Die Mutter habe von einem Elternkonflikt im Rahmen der Trennungssituation gesprochen, sagt Kesb-Präsidentin Christine Thommen. Zu keinem Zeitpunkt habe es Anhaltspunkte gegeben, dass die Kinder durch den Vater gefährdet sein könnten.
Im Juni wurden beide Elternteile zu einem Gespräch eingeladen. Ziel sei die Klärung der Situation gewesen, sagt Thommen. Doch bevor es zum Treffen kommt, tötet der Vater seine Kinder und sich.
Verschiedene Behörden schätzten den Vater falsch ein. Im Gespräch mit BLICK sagt Landolt rückblickend: «Drohungen werden immer wieder ausgesprochen. Wenn die Abklärungen kein Gefährdungspotenzial ergeben, müssen die Personen auf freien Fuss gesetzt werden. Ein Restrisiko bleibt aber immer.»
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