Thurgauer Quältiere getötet und verkauft
Ulrich K. betrieb illegalen Fleischhandel mit Metzgern

Der Thurgauer Tierquäler Ulrich K. mästete verletzte Säuli. Dann verkaufte er sie an zwei Metzger – schwarz. So landeten die Schweine illegal auf dem Fleischmarkt. Jetzt müssen sich die Männer vor Gericht verantworten.
Publiziert: 07.02.2023 um 17:11 Uhr
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Der Thurgauer Tierquäler Ulrich K. hatte offenbar zwei Komplizen.
Foto: Tele Top

Jetzt kommen weitere Gräueltaten ans Licht. Eigentlich dachte man, dass es im Fall des Thurgauer Tierquälers Ulrich K. nicht mehr schlimmer geht. Aber wie nun ans Licht kommt, hatte der Übeltäter noch zwei skrupellose Komplizen.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft steckten zwei Metzger mit Ulrich K. unter einer Decke. Vater und Sohn eines Familienbetriebes sind auch angeklagt, und zwar wegen illegalen Fleischhandels, wie SRF berichtet.

Der Anlass: Unter den zahlreichen, misshandelten Tieren wie Rösser, Schafe und Hühner waren auch Schweine. Viele von ihnen hatten offenbar Brüche, solche Säuli nennt man Kümmerer.

Sie verkauften das Fleisch der verletzten Säuli

Und entgegen der gesetzlichen Vorschriften sind diese auf dem Schweizer Fleischmarkt gelandet. Das geht nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn ein Veterinär den Metzgern eine Bewilligung erteilt.

Laut der Staatsanwaltschaft gingen die Komplizen folgendermassen vor: Das Metzger-Duo soll die Kümmerer aussortiert und in einen Transporter verfrachtet haben, der zum Bauernhof von Ulrich K. in Hefenhofen TG gehörte. Ulrich K. soll die Schweine dann gemästet haben. Nach einer Weile brachte er sie wieder zurück zur Metzgerei.

Insgesamt gehen die Strafbehörden von 120 bis 150 Kümmerern aus. Dabei erwirtschafteten die Männer eine schöne Summe Geld. Ihre Geschäfte rechneten sie anscheinend bar und ohne Quittung ab.

Die Staatsanwaltschaft fordert 52'000 Franken ein

Die Staatsanwaltschaft wirft den Komplizen mehrfache Tierquälerei, mehrfache Vergehen gegen das Tierseuchengesetz und gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vor. Sie stellt Ersatzforderungen von 52’000 Franken, ausserdem verlangt sie bedingte Haftstrafen von neun Monaten respektive einem Jahr.

Die Verhandlung findet zwischen dem 1. und 21. März am Bezirksgericht Arbon statt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (tva)

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