Hausdurchsuchung mit schwer bewaffneten Polizisten
Thurgauer Imker trickst mit «Schweizer» Honig aus der EU

Im Kanton Thurgau wird einem Imker vorgeworfen, Honig importiert und diesen dann als Schweizer Produkt verkauft zu haben. Bei dem mutmasslichen Betrug soll der Imker rund 50'000 Franken erbeutet haben.
Publiziert: 10.06.2024 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 10.06.2024 um 20:47 Uhr
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Einem Imker aus dem Thurgau wird vorgeworfen, Honig importiert und diesen als Schweizer Produkt ausgegeben zu haben.
Foto: Getty Images/EyeEm
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Fabienne MaagPraktikantin News

Schwer bewaffnete Polizisten stürmen am 28. Juni 2023 das Haus eines Thurgauer Imkers und Honighändlers. Der Grund für die Hausdurchsuchung: Die Staatsanwaltschaft Bischofszell wirft dem Händler vor, zwischen Mitte Oktober 2021 und Frühjahr 2023 insgesamt 2,5 Tonnen Bienenhonig importiert zu haben, wie die Zeitungen von CH Media berichten.

Diesen soll er anschliessend als Schweizer Produkt verkauft haben. Damit würde es sich um Konsumententäuschung handeln. Denn: Schweizer Honig ist oftmals teurer als europäischer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit dem mutmasslichen Etikettenschwindel über 50'000 Franken erwirtschaftet zu haben. 

Fühlte sich vom Hausdurchsuchungskommando überfallen

Der Imker bezeichnete die Hausdurchsuchung in einer Beschwerde ans Thurgauer Obergericht als unverhältnismässig. Er habe sich durch das «Hausdurchsuchungskommando der Kantonspolizei überfallen» gefühlt. Auch die anwesenden Familienmitglieder seien durch die knapp ein Dutzend Polizisten verängstigt worden.

Doch das Obergericht lehnte seine Beschwerde ab. Der Imker zog weiter vors Bundesgericht. Vergeblich: Dieses trat im Frühling nicht auf den Rekurs ein. Der Imker führe gar nicht genau aus, weshalb die Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen sein soll, so die Begründung.

Der gesamte Fall wurde aufgrund einer Strafanzeige des Kantonalen Laboratoriums aufgedeckt. Dieses fand während einer Lebensmitteluntersuchung heraus, dass im angeblichen Schweizer Honig nur europäischer zu finden war. Anhand einer Pollenanalyse konnte das Laboratorium den mutmasslichen Schwindel melden. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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