Im Streit um 15 Franken decken sich der Deutsche Ingo König (59) und seine Wohngemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf TG mit Vorwürfen, Beschwerden und einer Betreibung ein. Hintergrund: König fühlt sich ungerecht behandelt und weigert sich, die für das Ausstellen seiner Aufenthaltsbewilligung fällige Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Die Gemeinde wiederum bezieht sich auf Gesetze und Reglemente und betreibt König.
85 Franken kostet es ihn, die besagte Bewilligung ausstellen zu lassen. König denkt aber nicht daran, die Forderung zu begleichen. «Das ist zu viel!», begründet er gegenüber Blick. Bald nach der ersten Rechnung landen Mahnungen im Briefkasten. Der Deutsche reklamiert also bei der Gemeinde.
«Was soll diese Bearbeitungsgebühr von 15 Franken?»
Diese stellt darauf eine «verbesserte» Rechnung aus und schlüsselt die Positionen auf: 70 Franken für den Ausländerausweis, plus 15 Franken Bearbeitungsgebühren. Christian Hinterberger (37), Gemeindepräsident von Zihlschlacht-Sitterdorf, erklärt auf Blick-Anfrage, dass bei der ersten Rechnung die «Gebühren fälschlicherweise zusammengezogen» worden seien.
Mit der neuen Rechnung ist König aber auch nicht einverstanden. «Was soll diese Bearbeitungsgebühr von 15 Franken – hat die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf hier ihre eigenen Regeln und Reglemente?»
Gemeindepräsident Hinterberger betont, dass seine Gemeinde diese Gebühr nicht erfunden habe. «Eine Umfrage des Verbands Thurgauer Gemeinden im Jahr 2021 hat ergeben, dass 88,7 Prozent der Thurgauer Gemeinden diese Bearbeitungsgebühr in den Reglementen haben.»
Bei allem Frust über besagte Gebühr übersieht König aber bei der «verbesserten» Rechnung, dass er innert 20 Tagen nach dem Erhalt hätte dagegen Einsprache erheben müssen. Er tat das aber nicht.
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«Ich fühle mich von der Gemeinde hinters Licht geführt»
Aber nicht nur das: Er beglich von der offenen Forderung keinen Rappen. Deshalb eskaliert die Posse: Die Gemeinde betreibt den Computerspezialisten. Gemeindepräsident Hinterberger: «Im Moment ist die Betreibung der Rechnung im Rechtsöffnungsverfahren am Bezirksgericht Weinfelden hängig.»
Auch wenn er weiss, dass er einen Fehler begangen hat und sich nicht gegen die «verbesserte» Rechnung gewehrt hat, ist König stinksauer. «Kaum in der Schweiz, schon werde ich abgezockt. Ich fühle mich von der Gemeinde hinters Licht geführt.» Die Gemeinde würde versuchen, eine Gebühr zu erfinden, für die es keine Rechtsgrundlage gebe, so der 59-Jährige.
Gemeindepräsident Hinterberger weist diesen Vorwurf klar zurück: «Wir zocken keinen Einwohner ab.» Man halte sich an gültige Gesetze und Reglemente. «Der Einwohner hätte sich mit dem Rechtsmittel wehren können. Wenn aber der Einwohner sich erst beschwert, wenn es um die Begleichung der Rechnung geht, ist es leider zu spät.»
Die Gemeinde macht klar: Auch ein König muss sich hier an die Regeln halten. Man könne nicht für einen einzelnen Einwohner, der sich beschwert, eine Ausnahmeregelung treffen. «Damit würden wir alle anderen Einwohner diskriminieren.»