Der Verurteilte Zdravko F.** beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Argumente des Serben, dass sich das Opfer im kriminellen Milieu bewegt habe und ein unbekannter Dritter der Täter sei, verfing jedoch auch vor dem höchsten Schweizer Gericht nicht.
Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass das Kantonsgericht St. Gallen die Täterschaft des Mannes rechtsgenügend nachgewiesen habe. Dabei stützte es sich nicht nur auf die Mobildaten und Chat-Verläufe der Handys von Opfer und Täter. Auch wurden die DNA-Spuren in der Wohnung und am Fundort im Wald korrekt gewürdigt.
In der Gesamtbetrachtung würden alle objektiven Beweise gegen den 38-Jährigen sprechen. Nicht weiter ins Gewicht falle, dass das Tatwerkzeug nicht gefunden und kein klares Tatmotiv ermittelt worden sei. Gleiches gelte für die Aussagen verschiedener befragter Personen, die dem Verurteilten die Tat nicht zugetraut hätten.
Erstinstanzlich schon zu 16 Jahren verurteilt
Der Serbe erschlug am 7. Juli 2017 den 41-jährigen Branislav I.* mit mindestens zwei Schlägen auf den Hinterkopf. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich der Mann damit seiner Geldschulden beim Opfer entledigen wollte, das in seinem Heimatland ein bekannter Kickboxer war.
Nach der Tat schaffte der Täter sein Opfer in einen Wald und zündete es an. In der Wohnung des Verurteilten wurden zahlreiche DNA-Spuren des Opfers gefunden, das dort eine erhebliche Menge Blut verloren hatte. Am Fundort im Wald wurden DNA-Spuren des Täters gefunden.
Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Mann erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und sprach eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Zudem verhängte es eine bedingte Geldstrafe, weil sich der Täter illegal in der Schweiz aufhielt und hier arbeitete.
* Name bekannt
** Name geändert