Er machte Anfang November Schlagzeilen: Johannes K.* (35), Unihockeytrainer des EFS United im St. Galler Rheintal. «Kann ich schicke Nacktfoto?», fragte er im Sommer eine 15-jährige, ehemalige Juniorin, die bei ihm trainiert hatte, auf Instagram. «Lass das», entgegnete sie.
Das Mädchen erstattete Anzeige – dann geschah monatelang nichts. Der Klub hielt sich bedeckt – erst als mehrere Medien, darunter der Blick, recherchierten und berichteten, äusserte sich die Klubführung, mehr schlecht als recht. Johannes K. trainierte in der Zwischenzeit weiterhin Unihockey-Junioren.
Busse: 1000.-; Anwältin: 7000.-
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen entschieden: schuldig! Der Mann habe mit den Textnachrichten die 15-Jährige sexuell belästigt.
Ein Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen enthält der Strafbefehl nicht. Der 35-Jährige muss jedoch tief in die Taschen greifen. 1000 Franken Busse für die sexuelle Belästigung, die er begangen haben soll. Hinzu kommen 700 Franken Gebühren für Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Löwenanteil macht aber seine Verteidigung aus: Die Anwältin aus St. Gallen, die den Unihockeytrainer vertreten hat, erhält über 7000 Franken Honorar. Macht insgesamt 8764 Franken.
Er war betrunken an einer Hochzeit
Der Staatsanwalt bezieht das Leben des Unihockeytrainers und seine Vorgeschichte mit in die Strafzumessung ein. «Der Beschuldigte konnte glaubhaft darlegen und belegen, dass er in den Ferien eine Hochzeit besucht hatte, an welcher reichlich Alkohol geflossen war», so die Bewertung.
Der Abend sei «ziemlich aus dem Ruder gelaufen», weshalb der Beschuldigte einen Kontrollverlust erlitten habe. Das betroffene Mädchen sei ein «beliebiges Zufallsopfer» gewesen. Das angekündigte Nacktfoto sei nicht versendet worden.
Weiter sei relevant, dass Johannes K. und Angelina M.* vor diesen Nachrichten und ausserhalb des Trainings keinen privaten Kontakt gepflegt hatten. Auswertungen von Datenträgern nach einer Hausdurchsuchung hätten ergeben, dass der Trainer sonst nie Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen hatte. Er habe sich nie «auffällig oder unangemessen diesen gegenüber» verhalten.
Tat nah an der Schwelle des Verbrechens
Doch dieses unaufgeforderte Aufdrängen bewege sich sehr nahe an der Schwelle des Verbrechens von sexuellen Handlungen mit Kindern, so der Staatsanwalt. Unter Berücksichtigung aller Kriterien, beispielsweise des grossen Altersunterschieds, der Disziplinarverfahrens von Swiss Sport Integrity und der medialen Berichterstattung, sei eine Busse von 1000 Franken festzulegen.
Die Anwältin des per Strafbefehl verurteilten Unihockeytrainers wollte sich auf Anfrage von Blick nicht äussern. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
* Namen geändert