Die St. Galler Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklagen gegen Personen, die während der Corona-Pandemie Zertifikate illegal hergestellt und verkauft haben sollen. Den Beteiligten wird Urkundenfälschung vorgeworfen.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft liess vor einem Jahr zehn Personen verhaften, die mutmasslich über 9000 Zertifikate illegal ausgestellt und dafür hohe Geldbeträge gefordert hatten. Die Kantonspolizei bildete eine Sonderkommission und stand mit mehr als zehn Mitarbeitenden im Einsatz. Es kam zu mehr als einem Dutzend Hausdurchsuchungen.
Ermittlungen wegen Urkundenfälschung
Fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte führten seither rund 20 Strafverfahren gegen Personen, die im Verdacht stehen, Zertifikate unrechtmässig hergestellt oder vermittelt zu haben. «Die ersten drei Anklagen gegen Verkäufer oder Vermittler der gefälschten Zertifikate werden voraussichtlich Ende Januar erfolgen», sagte Leo-Philippe Menzel, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Ausgestellt worden waren die falschen Zertifikate von Personen, die in privaten Testzentren gearbeitet haben und dadurch Zugang zum nationalen Ausstellsystem für Zertifikate erhielten. Gegen sie wird nun wegen Urkundenfälschung ermittelt. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Konkret sollen diese Mitarbeitenden gegen Entgelt anderen Beschuldigten Zugang zu ihren Accounts gewährt haben, die damit ihrerseits missbräuchlich Zertifikate generierten. Von den rund 9000 illegal hergestellten Covid-19-Zertifikaten sind rund 8000 Impfzertifikate, beim Rest handelt es sich um Genesenen- und vereinzelte Testzertifikate.
Käufer erwartet ebenfalls eine Strafe
Die Abnehmerinnen und Abnehmer haben laut Staatsanwaltschaft für die illegalen Zertifikate Beträge zwischen 300 und 800 Franken bezahlt. «Je mehr Zwischenhändler involviert waren, desto teurer wurden die Zertifikate für die Abnehmerinnen und Abnehmer», so Menzel.
Auch die Käufer kommen nicht straffrei davon. Bislang sind rund 130 Verfahren abgeschlossen. Davon sind 84 rechtskräftig erledigt, davon 56 mit einem Strafbefehl. In den meisten Fällen hätten die Abnehmerinnen und Abnehmer über das Internet oder die sozialen Medien erfahren, dass man falsche Zertifikate erwerben kann, erklärte Menzel.
In der Regel wird in einem solchen Fall eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse ausgesprochen. Die Höhe der bedingten Geldstrafe bemisst sich dabei jeweils am Einkommen der beschuldigten Person. (nad/SDA)