«Er war reumütig und wollte bestraft werden»
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Blick-Reporter über Zerin B.«Er war reumütig und wollte bestraft werden»

St. Galler Nacktmodell Zerin B. (34) schuldig gesprochen
Drei Banken ausgeraubt – 7,5 Jahre Knast!

Nacktmodell Zerin B.* (34) hat bei drei Banküberfällen im oberen Rheintal über 160'000 Franken erbeutet und anschliessend in Luxushotels verjubelt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen erklärt B. nun für schuldig – er muss 7,5 Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 28.09.2023 um 07:56 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2023 um 14:49 Uhr
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Hier wird Zerin B. von den Polizisten ins Gericht begleitet.
Foto: Linda Käsbohrer
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Sandro ZulianReporter News
28.09.2023, 14:09 Uhr

Der Richter erklärt das Urteil

Das Gericht ist von einem nicht qualifizierten Raub ausgegangen. Dies hauptsächlich wegen der Softair-Waffe, die der Verurteilte mit sich trug. Eine Gefährlichkeit, die mit einer echten Waffe vergleichbar sei, sei darin nicht zu erkennen. Hier folgen die Richterinnen und Richter nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. 

Doch das Urteil ist klar: Zerin B. hat mit seinen Überfällen kein «leichtes bis mittelschweres Verschulden, sondern ein schweres», so der Richter. Die kriminelle Energie sei klar erkennbar gewesen. Der Richter anerkennt nicht, dass B. diese Taten spontan und «einfach mal so» begangen haben soll. «Rein egoistisch und absolut rücksichtslos» seien seine Überfälle gewesen. Die Geschädigten hätten sich zurückgezogen. «Wir wissen nicht, wie es denen geht.»

Es sei eine harte Strafe, gibt der Richter zu bedenken. Doch sie sei gerechtfertigt. «Irgendwann kommen Sie raus und dann sind die Gefahren wieder da.» Damit meint der vorsitzende Richter hauptsächlich die schwelende Spielsucht des Verurteilten. «Nehmen Sie die Hilfe in Anspruch und schauen sie, dass sie auf den richtigen Weg kommen.»

Damit ist die Urteilseröffnung beendet. Der Richter entlässt den Verurteilten und die Anwesenden. Die Verhandlung ist beendet. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und einen schönen Tag.

28.09.2023, 14:01 Uhr

Siebeneinhalb Jahre Knast!

Zerin B. ist schuldig! Er wird zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

28.09.2023, 13:59 Uhr

Das Urteil wird verkündet

Das Gericht hat sich beraten und ist zu einem Urteil gekommen. Der Gerichtssaal ist wieder gefüllt und die Anwesenden warten gespannt auf das Verdikt des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. In wenigen Minuten ist es so weit. 

28.09.2023, 11:23 Uhr

Urteil um 14 Uhr

Damit ist die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Werdenberg-Sarganserland geschlossen. Das Urteil wird heute um 14 Uhr mündlich verkündet. 

28.09.2023, 11:19 Uhr

«Es tut mir unendlich leid»

«Niemand hat das Recht, andere in Angst und Schrecken versetzen. Auch ich nicht. Egal ob er Herzschmerz oder etwas anderes hat», sagt der Beschuldigte. «Es tut mir unendlich leid.» Er wolle weder Verständnis noch Mitleid von irgendjemanden. Die kriminelle Energie, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, sei nicht so stark, wie angenommen, versichert er.

«Ich möchte mich entschuldigen, für das was ich gemacht habe», sagt Zerin B. zum Schluss. Er schaut beschämt zu Boden. 

28.09.2023, 11:16 Uhr

Die Staatsanwaltschaft darf noch einmal ran

Die Anklage bleibt dabei. Die Auswertungen seines Mobiltelefons zeigten, dass er mit seinem neu angeeigneten Reichtum protzte. «Da waren viele Fotos von Bargeld und von Luxushotels.» Zerin B. sei egoistisch vorgegangen. Die 90 Monate seien gerechtfertigt.

28.09.2023, 11:12 Uhr

«Weder kühn noch verwegen»

Die Taten seines Mandanten seien «wenig professionell» gewesen. «Er ist weder kühn, noch verwegen vorgegangen», sagt der Strafverteidiger und macht eine wirtschaftliche und psychische Notsituation geltend. Er sei zudem nicht einschlägig vorbestraft. 

Der Angeklagte würde in Zukunft nicht mehr in die gleichen Verhaltensmuster zurückfallen, ist sich sein Anwalt sicher. «Er zeigt Reue.» Sein Verhalten im Gefängnis sei vorbildlich, die Prognosen seien sehr gut. Damit hat der Verteidiger geschlossen. 

28.09.2023, 11:08 Uhr

Verteidiger fordert weniger als die Hälfte an Knastzeit

Der Anwalt von Zerin B. beginnt seinen Parteienvortrag. Er fordert für seinen Mandanten weniger als die Hälfte der Freiheitsstrafe, die die Staatsanwaltschaft als genügend erachtet. Gemäss Verteidiger soll er nur 30 Monate, also knapp zweieinhalb Jahre, ins Gefängnis. 

Zerin B. habe nie jemanden verletzt, niemanden längerfristig psychisch geschädigt und keine Sachbeschädigungen begangen. Zudem sei die Soft-Air-Pistole, mit der der Angeklagte die Bank- und Postangestellten bedrohte, von vielen davon als nicht echt erkannt worden. Von der Pistole sei nie eine Gefahr ausgegangen. Er sei deshalb nur in manchen Fällen und wenn dann nur für «mehrfachen Raub» zu verurteilen. 

28.09.2023, 10:43 Uhr

«Er wollte haben, haben, haben»

Der reuige und einsichtige Anstrich, den sich der Beschuldigte heute gebe, passe nicht zu seinem Verhalten vor, während und nach seiner Festnahme, ist sich die Staatsanwältin sicher. Eine Strafmilderung sei somit nicht angezeigt. 

Er sei im Auto gesessen, habe Bilder seiner Ex-Partnerin angeschaut und Whisky getrunken. «Er hat sich selbst bemitleidet», sagt die Staatsanwältin. Die Auswertung seines Handys zeige, dass er nicht aus Verzweiflung gehandelt habe. «Unser Rohdiamant war sichtlich stolz auf seine Taten. Burberry, Louis Vuitton, vornehmes Essen. Er wollte haben, haben, haben.»

Sein Verhalten im Strafvollzug bezeichnet sie als «mustergültig», weswegen dieser Fakt als strafreduzierend zu betrachten sei. Siebeneinhalb Jahre Gefängnis und 800 Franken Busse sind gefordert. Damit hat die Staatsanwaltschaft geschlossen. 

28.09.2023, 10:34 Uhr

«Ich habe nun mehr Geld als ihr alle zusammen»

«Ich gehe davon aus, dass die Sachverhalte bekannt sind», beginnt die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Eine erneute Verlesung sei «obsolet». Sie führt in astreinem Anwaltsdeutsch aus, warum die Anklage auf qualifizierten Raub pocht und geht dabei auf winzige Details speziell in Zusammenhang mit der mitgebrachten Waffe ein.

Sie unterstellt dem Angeklagten, die Taten minutiös geplant zu haben. Er sei alles andere als spontan, sondern berechnend vorgegangen. Mehrere der Bankangestellten seien nach den Überfällen mehrere Tage arbeitsunfähig gewesen und litten noch heute darunter. 

Die gezeigte Reue des Angeklagten lässt die Staatsanwältin nicht gelten. Er sei in Hotels mit «opulenten Spas und Infinity Pools» abgestiegen und habe alles auf Instagram gepostet. «Er lebte in der irrigen Annahme, mehr verdient zu haben. Er war getrieben von seiner Habgier und seinem Geltungsdrang», sagt sie nüchtern. 

Von Reue war nach der Tatbegehung keine Spur zu sehen. «Ich habe nun mehr Geld als ihr alle zusammen», soll er seiner Ex nach einem Überfall geschrieben haben. Dazu schickte er ihr den Songtext des Rapsongs «Rohdiamant».

Die Raiffeisenbank, die St. Galler Kantonalbank und die Post: Sie alle wurden Opfer von Nacktmodell und Bankräuber Zerin B.* (34). Ein erstes Mal jagte er einer Angestellten der St. Galler Kantonalbank in Azmoos SG einen ordentlichen Schrecken ein. Bewaffnet mit einer Softair-Pistole wartete der Beschuldigte im Winter 2021 gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen «hinter einem Schuppen» darauf, dass die Bankmitarbeiterin Feierabend machte. 

Auf dem Parkplatz schlug er dann zu, soll die Frau mit der Waffe bedroht und gesagt haben: «Ich mach Ihne nüt, ich will nur s'Geld.» Doch er kam nicht einmal in die Nähe des Geldes, woraufhin er das Weite suchte.

Ein Überfall – 60'000 Franken Beute

Ein zweites Mal, gut zehn Monate später, versuchte es Zerin B. erneut, mit der gleichen Masche: In Rüthi SG soll er einer der letzten noch anwesenden Mitarbeiterinnen der Raiffeisenbank auf dem Parkplatz aufgelauert haben. Mit Erfolg: Die Frau öffnete den Eingang zur Bank, schaltete den Alarm aus und gewährte ihm Zugang zum Geld. Er flüchtete mit über 60'000 Franken.

Glaubt man der Anklage, ging B. mit dem plötzlichen Reichtum in der Folge mehr als liederlich um. Wenige Tage nach dem erfolgreichen Raub in Rüthi soll er in den Luxushotels Baur au Lac und Dolder in Zürich abgestiegen sein. Kostenpunkt: über 1500 Franken pro Nacht. Zudem habe er seiner ehemaligen Partnerin mit dem gestohlenen Geld einen Schal von Louis Vuitton, eine Apple Watch und Kleider gekauft.

Zwei Banken innert einer Stunde waren zu viel

Doch er hatte noch nicht genug. Gut einen Monat nach einem erfolglosen Raub in Ruggell FL und punktgenau ein Jahr nach seinem ersten Raubversuch ging er den Behörden ins Netz. Innert einer Stunde raubte er am 12. Januar 2022 die Raiffeisenbank in Trübbach und kurz darauf eine Postfiliale in einer Gemeinde in der Nähe aus.

In Trübbach flüchtete er mit knapp 14'000 Franken, beim nächsten Raub fielen ihm 87'000 Franken in die Hände. Doch zwei Überfälle innert kürzester Zeit waren zu viel: Die Kantonspolizei St. Gallen konnte ihn gleichentags festnehmen. In der Folge sass Zerin B. 125 Tage in Untersuchungshaft. Nun befindet er sich im vorzeitigen Vollzug in der Strafanstalt Saxerriet in Sennwald SG. 

Siebeneinhalb Jahre Knast gefordert

Jetzt wird ihm vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland der Prozess gemacht. Die Anklage hat es in sich. Unter anderem wird ihm mehrfacher, qualifizierter Raub, versuchter Raub, mehrfacher Hausfriedensbruch – versucht und vollendet –, Geldwäscherei und Vergehen gegen das Waffengesetz angelastet. Zudem soll er bei den letzten zwei Aktionen unter Alkoholeinfluss Auto gefahren sein.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen fordert für Zerin B. nicht weniger als siebeneinhalb Jahre Knast. Hinzu kommen eine Busse von 800 Franken sowie die Untersuchungskosten von knapp 20'000 Franken und Anwalts- und Verfahrenskosten in noch unbekannter Höhe. 

Mit Erotikmodel nackt vor der Kamera

Zerin B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor Jahren machte er Schlagzeilen, als er zusammen mit einem berühmten deutschen Erotikmodel nackt vor der Kamera stand. Damals lagen ihm als Nacktmodell viele Anfragen von Modelagenturen vor, wie er damals sagte. Eine Karriere in dieser Branche hat Zerin B. aber offensichtlich nicht eingeschlagen.

* Name geändert 

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