40 Jahre lang hält die Ehe zwischen Edmir R.* und Vlora R.* (†60). Am Karfreitag 2019 stirbt die serbisch-kosovarische Doppelbürgerin Vlora R. dann einen brutalen Tod. Ihr Ehemann erschlägt sie mit einem Schuhlöffel. Rund 20 bis 30 Mal schlägt der Gatte seiner Angetrauten damit auf den Kopf. Und fügt ihr mit dem Schuhlöffel – 56,5 Zentimeter lang und 300 Gramm schwer – ein letztlich tödliches Schädel-Hirn-Trauma zu.
Edmir R. wählt den Notruf, lässt sich von der Polizei widerstandslos festnehmen. 2020 muss er vor das Kreisgericht St. Gallen. Vor Gericht sprach er über jahrelange Demütigungen. Das Gericht sieht diese zwar als erwiesen an. Trotzdem verurteilen ihn die fünf Richter zu 6½ Jahren Gefängnis und einem siebenjährigen Landesverweis. Dieses Urteil akzeptiert Edmir R. nicht. Deswegen stand er nun erneut vor Gericht.
Jahrelange Demütigungen
An der Berufungsverhandlung verlangte sein Verteidiger eine Reduktion der Strafe. Neu solle R. nur noch zwei Jahre hinter Gitter, zudem sei der Landesverweis aufzuheben. Wie das «Tagblatt» berichtet, bestreitet der Serbe zwar nicht, dass er seine Frau erschlagen habe. Aber die Umstände seien besonders gewesen.
So habe seine Frau ihn nach ihrer Pensionierung jahrelang beleidigt und gedemütigt. Am Karfreitagmorgen eskalierte es schliesslich. Edmir R. war ausgerastet, nachdem ihn seine Frau mit einem Sack Dreckwäsche bewarf und ihn beleidigte, dass er ein «dreckiger Mensch» sei. Zudem beschimpfte sie ihn als «schwul» und «dumm». Und Minuten vorher knallte sie ihm sein eben erst frisch abgewaschenes Geschirr zurück in die Spüle, weil er es «mit seinen dreckigen Händen» angefasst habe. Da verlor Edmir R. die Kontrolle – und griff zum metallenen Schuhlöffel, der im Hausflur neben der Wohnungstür gestanden hatte.
Urteil wird reduziert
Die besonderen Umstände der jahrelangen Demütigungen seien im Urteil der Vorinstanz nicht berücksichtigt geworden, begründete der Verteidiger den Einspruch. Deswegen müsse die Zeit hinter Gittern massiv reduziert werden. Und auch der Landesverweis müsse aufgehoben werden. Wenn er nach 40 Jahren in der Schweiz zurück nach Serbien müsse, verliere er sämtliche Kontakte.
Das Kantonsgericht hat nun entschieden, die Gefängnisstrafe zu reduzieren – allerdings nur um drei Monate auf sechs Jahre und drei Monate. Zudem bleibt auch der Landesverweis bestehen. Und: Edmir R. wird zur Kasse gebeten. Der Schuhlöffel-Killer muss sämtliche Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von 50'000 Franken übernehmen. (zis)
* Name bekannt