6,5 Jahre muss der Serbe Edmir R.* (67) wegen Totschlags ins Gefängnis. Nach dem Absitzen muss er die Schweiz verlassen und zurück in seine alte Heimat, wo er noch ein Haus hat. So hat es das Kreisgericht St. Gallen heute Mittag entschieden. Seine fünf Kinder – fast alle haben schon eine eigene Familie gegründet – wird er in der Schweiz zurücklassen müssen.
Der Serbe hatte am Karfreitag des vergangenen Jahres seine Ehefrau Vlora* (†60) in St. Gallen an der Ruhsitzstrasse brutal totgeschlagen. Nach 40 Jahren Ehe.
Bizarr: Als Tatwaffe musste laut Anklage der Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Schuhlöffel herhalten! Rund 20 bis 30 Mal schlägt der Serbe seiner Frau damit wuchtig auf den Kopf. Und fügt ihr mit dem Schuhlöffel – 56,5 Zentimeter lang und 300 Gramm schwer – ein letztlich tödliches Schädel-Hirn-Trauma zu.
Beleidigungen jahrelang hingenommen – bis er explodierte
«Es tut mir sehr leid, ich habe die Kontrolle verloren», sagte der Angeklagte vor Gericht. «Ich entschuldige mich bei meinen Kindern und bei der Familie meiner Frau.»
Edmir R. war ausgerastet, nachdem ihm seine Frau einen Sack Dreckwäsche anwarf und ihn beleidigte, dass er ein «dreckiger Mensch» sei. Zudem beschimpfte sie ihn als «schwul» und «dumm». Und Minuten vorher knallte sie ihm sein eben erst frisch abgewaschenes Geschirr zurück in die Spüle, weil er es «mit seinen dreckigen Händen» angefasst habe. Da verlor Edmir R. die Kontrolle – und griff zum metallenen Schuhlöffel, der im Hausflur neben der Wohnungstür gestanden hatte.
Seit die letzte Tochter zweieinhalb Jahre zuvor ausgezogen war, musste der Serbe täglich solche Beleidigungen sowie ungerechtfertigte Fremdgeh-Vorwürfe ertragen. Täglich. Die fünf Richter sahen die Beschimpfungen als erwiesen an. Der Serbe nahm diese Demütigungen immer ruhig hin, in der Hoffnung, seine Frau würde sich wieder beruhigen – bis er schliesslich explodierte.
Richter: «Tat ist in ihrer Heftigkeit nicht nachvollziehbar»
Der Richter sagte in der Urteilsverkündigung: «Das Gericht erachtete es als gegeben, dass der Beschuldigte durch seine Ehefrau lange Zeit beschimpft und gedemütigt wurde. Es entstand eine entschuldbare, heftige Gemütsbewegung.» Dennoch: Das Opfer habe durch die Schläge leiden müssen und die Tat sei «sehr brutal» gewesen und «in ihrer Heftigkeit nicht ganz nachvollziehbar».
Trotzdem verzichteten die Kinder explizit darauf, im Prozess als Privatkläger gegen ihren Vater aufzutreten. «Sie stehen voll hinter ihrem Vater, weil sie wussten, wie sehr die Mutter ihn terrorisiert hatte», sagt Strafverteidiger Theodor Seitz nach der Verhandlung zu BLICK. Mit dem Strafmass ist er nicht einverstanden: Er wird seinem Mandanten empfehlen, an die nächste Instanz zu gelangen.
«Das Gericht hat die Strafmilderungs- und Strafminderungsgründe zu wenig berücksichtigt», sagt Seitz. Zwar habe es anerkannt, dass der Täter im Affekt gehandelt hat – und das Tötungsdelikt deshalb nicht als Mord eingestuft. Der Verteidiger meint dennoch: «Die Strafe ist zu hoch». Mit dem Landesverweis könne sich sein Mandant allerdings arrangieren: Er hofft auf Besuche seiner Kinder während der Ferien. Vor Blutrache fürchte sich sein Mandant nicht, wie Seitz betont. «Auch wenn die Möglichkeit in diesem Kulturkreis immer besteht.»
* Name geändert