Was war denn hier los? Diese Frage stellt sich unweigerlich, wer den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen einen Inder liest. Der Mann hat sich der Erpressung und der versuchten Erpressung schuldig gemacht, so das Verdikt des Untersuchungsamtes Altstätten.
Sein Opfer: Der Bankangestellte Peter S.* (60). Der war eines Mittags Ende April 2022 auf dem Weg nach Hause, als er von zwei jungen Männern aus Indien auf dem Trottoir abgepasst wurde. Die beiden drängten ihn, sich eine Massage geben zu lassen. Unablässig sollen sie auf den Mann eingeredet haben. Aus Peter S.s erstem «Nein» zu einer Massage wurde so dann tatsächlich irgendwann ein «Ja, dann halt».
Täter machten plötzlich Fotos seines besten Stücks
Massieren wollten die Inder Peter S. bei ihm zu Hause. Dort entledigte sich S. seiner Hose und seines Hemds und legte sich auf das Sofa. Einer der beiden Inder «massierte» ihn daraufhin, heisst es im Strafbefehl: «Wobei er lediglich mit den Händen etwas auf dem Rücken, den Beinen und dem Bauch von Peter S. herumdrückte.»
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Dann muss sich allerdings ein Stimmungswechsel eingestellt haben. So zog der «Masseur» plötzlich und mit einem Ruck die Unterhose des Opfers herunter, woraufhin sein Begleiter anfing, mit dem Handy Fotos von Peter S.s Penis zu machen. Der billige Plan dahinter: Den Bankangestellten mit diesen Fotos zu erpressen. 12'000 Franken forderten sie nun nämlich für die Vernichtung dieser Fotos. Und gaben an, das Geld «für ein Kinderprojekt zu brauchen.»
380 Franken reichten nicht
Trotz dieser unglaublichen Forderung und der ungefragten und unerlaubten Ablichtung seines besten Stücks warf Peter S. die beiden nicht etwa hochkant aus der Wohnung. Stattdessen zeigte er sich bereit, den beiden wenigstens 380 Franken zu zahlen. Mehr hatte er nicht bei sich.
Für die Inder war das aber nicht genug. Sie drohten Peter S., das Penis-Bild seiner Ehefrau zu zeigen. Warum der Anblick des Penis vom Ehemann die Frau treffen sollte, bleibt ein Geheimnis. Für Peter S. aber war das trotzdem Einschüchterung genug.
Er rief seine Bank an und beauftragte einen Mitarbeiter damit, ein Couvert mit 5000 Franken bereitzuhalten. Doch die beiden Inder hatten die Rechnung ohne den Security-Angestellten der Bank gemacht. Als sich dieser telefonisch nochmal bei Peter S. meldete und Nachfragen stellte, machten sich die beiden «Masseure» schnell aus dem Staub.
Nun wurde einer der beiden Männer aus Indien – der mutmassliche Drahtzieher dieser merkwürdigen Masche – per Strafbefehl wegen versuchter und vollendeter Erpressung verurteilt. Die Geldstrafe von 2400 Franken muss er aber nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren wieder seinen merkwürdigen Massageservice ausführt oder sonstwie straffällig wird.
* Name geändert