Im März wurde ein Slowake (47) am Zoll in St. Margrethen SG angehalten – zuvor tuckerte der Mann, der im Kanton Basel-Stadt wohnt, mit seinem Opel durch die Gegend. Dabei ging es jedoch, wie den Beamten und Beamtinnen ins Auge stach, nicht mit rechten Dingen zu – denn der Mann hatte seine Autobahnvignette mit Leim und Klebeband an die Windschutzscheibe geklebt.
Kurz darauf wurde klar: Die Vignette war präpariert worden. Beim 47-Jährigen flatterte daraufhin ein Strafbefehl ins Haus. Darin hiess es: «Die Vignette war vom Beschuldigten mit handelsüblichen Klebestreifen manipuliert und mit Klebstoff an der Windschutzscheibe angebracht worden», wie «20 Minuten» berichtet.
Fälschung von amtlichen Wertzeichen
Durch die Präparierung konnte die Vignette für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden – laut dem Strafbefehl entspricht dies nicht den «Bestimmungen des Gesetzgebers». Zudem hat der Slowake sich Fälschung von amtlichen Wertzeichen zuschulden kommen lassen.
Wie die Staatsanwaltschaft nun bekannt gab, wurde er zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 15 Tagessätzen à je 80 Franken verurteilt. Würde er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig werden, muss er diese bezahlen.
Für die Gebühren in der Höhe von 400 Franken und die 300-Franken-Busse muss der Mann aber sicher aufkommen.
Viele ähnliche Fälle bekannt
Wenn es darum geht, seine Vignette zu präparieren, werden die Schweizer und Schweizerinnen erfinderisch. Das zeigen andere bekannte Fälle: So wurde bereits probiert, Autobahnvignetten mit Lippenpomade, Vaseline, Creme oder Folie wiederverwendbar zu machen.