Berufung im Fall Jenny S. abgelehnt
Raserin (22) von Niederuzwil SG muss vier Jahre hinter Gitter

Jenny S. trank, setzte sich ans Steuer und raste durch Niederuzwil. Im April 2022 ereignete sich einer der heftigsten Autounfälle des Kantons St. Gallen. Drei Freunde starben. Nun kam der Fall erneut vor Gericht.
Publiziert: 22.05.2024 um 07:47 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2024 um 14:24 Uhr
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Der völlig zerstörte Audi kam in der Nähe eines Parkplatzes zum Stehen.
Foto: STR
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Janine EnderliRedaktorin News

Drei tote Männer (†19, †22, †22), die Fahrerin und eine weitere Frau schwer verletzt, ein völlig zerstörtes Auto: Am Karfreitag 2022 kam es in Niederuzwil SG zu einem Horror-Unfall. Jenny S.* (22) setzte sich nach dem Ausgang betrunken hinters Steuer und raste mit bis zu 160 km/h durch den Ort. In einer Linkskurve auf der Höhe des Parkplatzes «Töbeli» kam sie von der Strasse ab. Der Audi A1 prallte in eine Leitplanke und hob ab. Der Wagen flog mehrere Meter durch die Luft, touchierte Bäume. Daraufhin überschlug sich das Fahrzeug, bis es auf dem Dach liegend zum Stillstand kam.

Das Kreisgericht Wil verurteilte die junge Frau im Juni 2023 aufgrund mehrfacher fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schweren Körperverletzung sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einer Geldstrafe. Daneben wurde die Frau dazu verpflichtet, der Überlebenden 12’000 Franken Schadenersatz zu zahlen und die Verfahrenskosten von 63’700 Franken zu übernehmen.

S. hate gegen das Urteil Berufung eingelegt und verlangte unter anderem einen Freispruch von der Anklage der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie die Ausfällung einer tieferen Freiheitsstrafe. Am Mittwochvormittag wird bekannt: Die Berufung wird abgelehnt. Das St. Galler Kantonsgericht bestätigt die unbedingte vierjährige Haftstrafe von Jenny S. Zusätzlich muss sie die Berufungskosten von über 12'000 Franken bezahlen.

Berufung abgelehnt

Die Verhandlung am Dienstag begann mit der Befragung von S., die als Betreuerin in einer Behinderteneinrichtung arbeitet. Unter Tränen erklärte die 22-Jährige, dass es keinen Tag gebe, an dem sie nicht an den Unfall denke oder daran, was sie den Familien angetan habe, die ihre Söhne verloren hätten. Sie wisse nur noch, wie sie verletzt neben dem Auto gesessen sei, sagte die 22-Jährige. Was geschehen war, habe sie erst danach im Spital realisiert.

Die Schuldsprüche wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung hatte die Frau akzeptiert. Vor Kantonsgericht ging es deshalb nur noch um die Frage, ob es sich bei der ebenfalls ausgesprochenen Verletzung der Verkehrsregeln um eine doppelte Bestrafung handelt - sowie um das Strafmass. 

Verteidigerin sprach von «tragischem Unglück»

Die Verteidigerin erklärte, es sei ein unglaublich tragisches Unglück geschehen. Vor Gericht müssten aber auch die Begleitumstände berücksichtigt werden. Es gehe dabei nicht um eine Rechtfertigung.

Die Verletzung der Verkehrsregeln sei die Voraussetzung für die fahrlässige Tötung und die schwere Körperverletzung und werde damit abgegolten, weil keine weiteren Verkehrsteilnehmer einer konkreten Gefährdung ausgesetzt waren. Man könne nicht zweimal für das gleiche Verschulden bestraft werden. 

Urteilsverkündung am Mittwoch

Die Anwältin verlangte bei den anderen Tatbeständen eine mildere Bestrafung, unter anderem wegen der «medialen Vorverurteilung» und wegen der Gruppendynamik, die sich an jenem Tag entwickelte. Insgesamt sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten angemessen. 

Die Staatsanwältin entgegnete, diese doppelte Bestrafung treffe hier nicht zu, weil es sich bei der Verletzung der Verkehrsregeln um ein Raserdelikt handle. Damit werde das Gut der Verkehrssicherheit geschützt. Die Verurteilung sei berechtigterweise erfolgt.

* Name geändert 

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