Gefahr für die Umwelt?
Rätsel um Geisterautos von Kirchberg SG

Ein Schandfleck in Kirchberg SG sorgt für Aufregung: Auf einem Gewerbeareal stehen etwa 60 Autos ohne Nummernschilder. Die Gemeinde und die Vermieterin arbeiten an einer Lösung, doch rechtliche Probleme erschweren die Situation.
Publiziert: 08.11.2024 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 13.11.2024 um 16:07 Uhr
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Rund 60 Schrottautos stehen am Rande von Kirchberg.
Foto: Beat Lanzendorfer CH-Media

Auf einen Blick

  • Geisterautos verrotten auf einem Gelände in Kirchberg SG
  • Mögliche Umweltgefahr durch auslaufende Flüssigkeiten wie Motorenöl und Benzin
  • Seit August 2024 gibt es eine Verfügung zur Räumung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Johannes HilligRedaktor News

Jede Menge Autos stehen auf einem Gelände am Rande von Kirchberg SG. Es ist kein gewöhnlicher Parkplatz, der an der Gähwilerstrasse zu sehen ist. Dort stehen Geisterautos. Kein Kontrollschild. Verlassen. Und rotten vor sich hin. Die Hintergründe sind unklar. 

Nur so viel: Die Gemeinde ist bereits eingeschaltet. «Der Zustand auf dem Gewerbeareal ist der Baubehörde nach einem Augenschein aber bekannt», sagt Gemeindepräsident Roman Habrik zum «St. Galler Tagblatt».

Seit August 2024 gibt es eine Verfügung. Heisst: Die Autos müssten eigentlich verschwinden. Tun sie aber nicht. Offenbar auch, weil sich niemand dafür zuständig fühlt. Ein Garagist aus der Gemeinde, dessen Betrieb direkt beim Geisterschrottplatz gemeldet ist, winkt ab. Es seien nicht seine Autos. Die Spur führe nach Zürich und verliert sich dann wieder. 

Möglicherweise gefährliche Flüssigkeiten

Nicht nur die Gemeinde versucht, die Autos loszuwerden, auch die Vermieter-Firma, deren Grundstück betroffen ist, will den illegalen Schrottplatz räumen lassen. Ein entsprechendes Verfahren laufe, heisst es Anfrage vom «St. Galler Tagblatt».

Unklar ist, ob die Autos noch voller Flüssigkeiten sind. Also Motorenöl und Benzin zum Beispiel. Wenn ja, könnten diese auslaufen und in den Boden gelangen. Dafür, das zu verhindern, ist die Gemeinde zuständig. Gemeindepräsident Habrik erklärt hierzu, dass bereits alle nötigen Massnahmen getroffen worden seien. Mehr könne er nicht dazu sagen, weil es ein laufendes Verfahren sei. 

Klar ist dagegen: Sollte es tatsächlich zu einer Umweltverschmutzung kommen, wird der Besitzer der Autos haftbar gemacht. Das St. Galler Amt für Umwelt stellt klar: «Im Umwelt- und Gewässerschutzrecht gilt das Verursacherprinzip, wonach derjenige die Kosten trägt, der die Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht.»


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