Da hatte jemand keine Lust auf Stau: Am Montagmorgen kurz nach 6 Uhr ereignete sich auf der A1 zwischen Wil SG und Uzwil SG ein heftiger Verkehrsunfall. «Sechs Fahrzeuge waren an dem Unfall beteiligt: Autos, Lieferwagen, Lastwagen», bestätigte Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Drei Personen seien dabei verletzt worden.
Daraufhin waren die Autobahnauffahrten in Wil und Münchwilen TG gesperrt. Während rund 2,5 Stunden war die Durchfahrt an der Unfallstelle nicht möglich. Um 7.45 Uhr meldete dann der Touring-Club Schweiz (TCS) einen Stau-Geisterfahrer, der die Rettungsgasse nutzte, um der stehenden Autokolonne zu entgehen.
«Ein solches Verhalten ist unentschuldbar»
Wie die Kantonspolizei St. Gallen auf Nachfrage von Blick bestätigte, sei solch ein Verhalten äusserst gefährlich. «Das Wenden auf der Autobahn sowie das Fahren in einer Rettungsgasse entgegen der Fahrtrichtung ist nicht nur verboten, sondern auch extrem gefährlich. Es gefährdet insbesondere nachrückende Rettungskräfte sowie die übrigen Verkehrsteilnehmenden», so Florian Schneider. Der Lenker des Fahrzeuges werde umgehend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, wobei diese über die Höhe der Strafe entscheide, so der Mediensprecher weiter.
Auch der TCS zeigt sich auf Anfrage von Blick äusserst entsetzt. «Ein solches Verhalten ist unentschuldbar», so Vanessa Flack, Mediensprecherin des TCS. Dieses unverantwortliche Verhalten stelle eine lebensbedrohliche Gefährdung dar, da die Rettungsfahrzeuge schnell durch die Gasse fahren müssten. Ausserdem gäbe es keine Ausweichmöglichkeit, was nicht nur alles blockiere, sondern auch eine Verlangsamung von Einsatzkräften zur Folge habe. Dies könne besonders bei Schwerverletzten lebensbedrohliche Folgen haben. Aber auch ohne Unfall würde dies gegen die Verkehrsregeln verstossen, so Vanessa Flack weiter.
Empfehlung des TCS bei Geisterfahrern
Geisterfahrer sind Autofahrer und Autofahrerinnen, die sich als einzige Person in die entgegengesetzte Fahrtrichtung bewegen. Wie der TCS empfiehlt, sollte man bei einer Sichtung eines Geisterfahrers auf dem rechten Fahrstreifen fahren, keine weiteren Überholmanöver unternehmen und so bald wie möglich anhalten, um die Polizei zu informieren.
Sollte über das Radio, über die Wechselverkehrszeichen oder über andere Weise kommuniziert werden, dass sich ein Geisterfahrer auf der Bahn befindet, sollte unbedingt ebenfalls auf dem rechten Streifen gefahren werden, wobei Überholen zu vermeiden ist. Über das Radio sollte man sich zudem stets über die weitere Verkehrslage informieren.
Die Kantonspolizei St. Gallen sucht Zeugen. Personen, die Angaben zum Fahrzeug oder dessen lenkende Person machen können, werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Oberbüren, 058 229 81 00, zu melden. (mgf)