Es begann ganz harmlos 2017. Damals lernte die heute 44-Jährige ihren türkischen Nachbarn kennen. Die beiden mochten sich, schrieben sich Nachrichten, telefonierten oft. Aber alles auf rein freundschaftlicher Basis. Das habe die Frau ihrem Nachbarn von Anfang klar gemacht, wie sie laut «Toggenburger Tagblatt» vor dem Kreisgericht St. Gallen erklärte.
Trotzdem rückte der Mann ihr mehr und mehr auf die Pelle. Er tauchte mehrmals vor ihrer Haustüre auf, suchte weiter den Kontakt zu ihr. Er schickte ihr 812 Nachrichten, rief sie 580 Mal an. Sogar als die 44-Jährige mit ihrer Tochter auf einem Spielplatz in der Nähe spielte.
Er drohte sogar mit einer Säure-Attacke
Sein Anliegen: Er wollte nur reden. Erst dann würde er Ruhe geben. Die St. Gallerin gab nach, traf sich zusammen mit ihrer Tochter in der Wohnung des Türken. Zum Gespräch reichte er ein Getränk, das sein Opfer dankend annahm.
Nur: Plötzlich wurde sie schläfrig. Da habe der Mann versucht, sie ins Schlafzimmer zu locken und zu küssen. Doch ihr ging es immer schlechter. Sie musste ins Spital. Bei der Untersuchung stellten die Ärzte fest: Sie hatte Methadon in Blut und Urin.
Und nicht nur das: Der Terror-Türke hörte nicht auf. Im Gegenteil: Es wurde noch schlimmer. Er klingelte an ihrer Türe Sturm, drohte sie mit Säure zu attackieren und sogar sich das Leben zu nehmen, wie das «Toggenburger Tagblatt» berichtet.
Eine furchtbare Zeit für die heute 44-Jährige. Die ständige Angst liess sie kaum mehr schlafen. Um ihrem Peiniger zu entkommen, überlegte sich die Mutter umzuziehen.
Sie nannte ihn «Schatz»
Die Sicht des Türken ist eine ganz andere. Seine Nachbarin würde die ganze Zeit lügen. Sie hätten sich geliebt, wären mehr als nur Freunde gewesen.
Auch sein Verteidiger betonte dies. Zum Beweis nannte er die WhatsApp-Nachrichten. Sie habe hier den Kosenamen «Schatz» verwendet. Ausserdem habe er das Methadon nicht in das Getränk getan, um sie gefügig zu machen, sondern lediglich um seine Nachbarin zu beruhigen.
Die Version des Türken überzeugte das Kreisgericht St. Gallen aber nicht. Das Urteil: Der Mann wird ausgeschafft, darf für drei Jahre nicht in die Schweiz. Auch, weil er Vorstrafen hatte, schon drei Mal eine Verwarnung bekommen hatte, wie das «Toggenburger Tagblatt» berichtet. Hinzu kommt eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Franken plus eine Busse von 1200 Franken.
Vergewaltiger darf weiter in der Schweiz bleiben
Während der Türke jetzt das Land verlassen muss, kann ein Kosovare (55), der im Jahr 2003 zweimal eine Frau vergewaltigte hatte, in der Schweiz bleiben. Der 55-Jährige hatte sich gegen den Landesverweis gewehrt, landete schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dort wurde diese Woche entschieden. Der Straftäter und IV-Rentner soll weiter in der Schweiz bleiben. «Die Schweizer Behörden müssen nochmal über die Bücher», erklärte Staats- und Völkerrechtlerin Fanny de Weck den Entscheid. (jmh)