Er sieht aus wie ein ganz gewöhnlicher Typ. Doch Automech Christian S. (27)* hat es faustdick hinter den Ohren. Während dreier Jahre war er als Hoodie-Räuber einer der dreistesten Bankräuber der Schweiz.
«Ich habe in einer Fantasiewelt gelebt», sagt S. am Donnerstag an seinem Prozess am Kreisgericht in Rorschach SG. Den Schweizer plagen Geldsorgen, als er im Oktober 2016 in der Acrevis-Bank von Wittenbach SG seine Überfallserie startet.
Mit einer CO2-Gasdruckpistole betritt er die Schalterhalle und bedroht dort die Angestellten mit der vermeintlich echten Schusswaffe. «Geld! Keine Polizei!», schreit Christian S.
Beim ersten Überfall kam er auf den Geschmack
Gleich beim ersten Überfall erbeutet der Räuber 275'600 Franken. Anschliessend macht er aus der Not eine Tugend und zieht acht weitere Bank- und Tankstellenüberfälle in der Ostschweiz durch. Immer nach der gleichen Masche, sogar mit den identischen Kleidern: Hoodie und die Lidl-Einkaufstasche werden sein Markenzeichen.
Nur beim fahrbaren Untersatz rüstet Christian S. auf. Begibt er sich anfangs noch per Velo zu den Überfallorten, kommen später ein Porsche Cayenne und ein BMW M5 zum Einsatz. «Ich wollte gut leben, es einfach geniessen», so der Räuber.
Über 830'000 Franken Beute gemacht
Mit Erfolg: Über 830'000 Franken erbeutet S. bei seinen neun erfolgreichen Überfällen zwischen 2016 und 2019. Die Acrevis-Bank schliesst gar aus Sicherheitsgründen ihre Filiale in Wittenbach SG, nachdem sie S. ein zweites Mal heimgesucht hat!
Am Prozess sitzen nun die Überfallopfer ihrem Peiniger gegenüber: «Er stand mehrere Minuten mit gezogener Waffe im Schalterraum. Die Bedrohung war immer da», sagt eine Betroffene. «Wegen ihm musste ich die Stelle wechseln. Es ging einfach nicht mehr», führt eine andere Angestellte aus.
Christan S. drohen sechs Jahre im Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft wegen mehrfachen Raubs. Die Verteidigung will maximal vier Jahre. Christian S. zeigt sich reuig und gibt an, ein Doppelleben geführt zu haben.
«Ich hoffe, es ist für Sie eine Genugtuung, dass ich nicht mehr in der Gegend herumgeistere. Und ich verspreche, dass ich so etwas nie mehr mache», sagt der Beschuldigte zu den Opfern. Das Urteil ergeht schriftlich.
*Name geändert