So hinterlassen die Horror-Mieter die Wohnung
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Total vermüllt:So hinterlassen die Horror-Mieter die Wohnung

Das Sünden-Register des Horror-Mieters von Balterswil TG
Beim Streit mit der Ex fackelte er das Schlafzimmer ab

Nur rund ein halbes Jahr hauste Alonso H. in einer Wohnung in Balterswil TG. Am Ende war alles verwüstet. Der Horror-Mieter hat einiges auf dem Kerbholz: Im vergangenen November wurde er bereits wegen Brandstiftung verurteilt.
Publiziert: 05.08.2021 um 00:41 Uhr
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Aktualisiert: 05.08.2021 um 08:25 Uhr
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Hier nehmen Polizisten Alonso H. bei einem Einsatz im Mai mit auf die Wache.
Foto: zVg
Marco Latzer und Georg Nopper

Alfred «Freddy» Weibel (66) aus Balterswil TG steht vor einem riesigen Scherbenhaufen. Verantwortlich dafür: sein Horror-Mieter Alonso H.* (32) und dessen Partnerin Ajala R.* (28). Erst im Januar erweichte das Paar das Herz des Vermieters, als es mit drei Kindern auftauchte und fragte, ob man in seine 4½-Zimmer-Wohnung im Dorfzentrum einziehen dürfe.

Das Ergebnis nach einem halben Jahr: zerbrochene Fensterscheiben, Essensreste, überall Dreck, ungewaschenes Geschirr. Weibel trifft der Schlag, als er am Montag die Wohnung erstmals wieder betritt. «Der Balkon hat gelebt, und sogar ihre dreckigen Unterhosen musste ich entsorgen», sagt Weibel zu Blick und ergänzt: «Ich habe leider erst später erfahren, dass mein Mieter schon zigfach vorbestraft ist.»

Streit schon am Tag des Einzugs

Unmittelbar nach dem Einzug der Familie gab es die ersten Probleme. Weibel dazu: «Bereits am ersten Tag kam es zu einem so heftigen Streit des Paares, dass die Polizei gerufen werden musste.»

Und: Die drei Kinder, die Alonso H. beim Wohnungsgesuch mitnahm, leben gar nicht beim Paar. Sondern bei seiner Ex-Freundin und Kindsmutter Janina H.*. Diese sagt zu Blick, dass man sich zwar das Sorgerecht teile, die Kinder aber ausschliesslich bei ihr leben würden. Ihr Verdacht: «Er hat unsere Kinder vermutlich instrumentalisiert, um an die Wohnung in Balterswil zu kommen.»

Berufung beim Kantonsgericht hängig

Zwölf Jahre war Janina H. mit dem Horror-Mieter liiert: «Es war keine gesunde Beziehung.» Am Ende steckte Alonso H. im August 2018 das Schlafzimmer in der gemeinsamen Wohnung in Uzwil SG in Brand, als sie ihm die Trennungsabsicht offenbarte. Im November 2020 wurde er dafür vom Kreisgericht Wil in Flawil SG verurteilt. Die «Wiler Nachrichten» berichteten damals vom Prozess. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass Alonso H. für die Brandstiftung in seiner Wohnung verantwortlich war – und so auch Schwerverletzte oder gar Tote in Kauf genommen habe.

Es verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Gefängnis unbedingt. Laut der Staatsanwaltschaft St. Gallen ist das Urteil des Kreisgerichts Wil nicht rechtskräftig. Eine entsprechende Berufung ist beim Kantonsgericht hängig, wie es auf Anfrage heisst.

55 Polizeieinsätze in sechs Monaten

Fest steht: Die Wohnung von Vermieter Weibel in Balterswil wurde von Alonso H. und Ajala R. in nur einem halben Jahr derart zugemüllt und demoliert, dass eine Renovation nötig ist. Zudem kam es laut Weibel in der kurzen Zeit zu unglaublichen 55 Polizeieinsätzen am Wohnort des Paares.

Für seine Ex-Freundin Janina H. ist es keine Überraschung, dass Alonso H. erneut für Probleme gesorgt hat. Bei seinem letzten Besuch vor vier Monaten sei es auch bei ihr bereits wieder zu einem «Vorfall» gekommen. Sie hat mit ihrem Ex-Partner abgeschlossen: «Ich will nichts mehr von ihm hören. Und auch meine Kinder wollen nichts mehr von ihm wissen.»

* Namen geändert

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Was kann man gegen einen Horror-Mieter tun?

Gerade private Vermieter sind häufig überfordert, wenn sie es mit unliebsamen Mietern zu tun haben. Was kann man tun, wenn einer die Wohnung verwahrlosen lässt? Was, wenn ein Mieter die Miete nicht bezahlt? Thomas Oberle (63), Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV): «Wenn der Mieter einmal in der Wohnung ist, ist es eigentlich schon zu spät. Deshalb ist es wichtig, dass gründliche Vorabklärungen getroffen werden.»

Man sollte als Vermieter unbedingt einen Betreibungsregisterauszug verlangen und Referenzen einholen, so der Jurist. Zudem müsse geklärt werden, ob der Bewerber überhaupt eine Arbeit hat.

Ein gewisser Schutz sei auch gewiss, wenn man die maximale Kaution von drei Monatsmieten verlange. Oberle: «Man sollte darauf bestehen, dass diese vor der Schlüsselübergabe überwiesen wird. Ein Mietnomade kann eine derart hohe Summe in der Regel nicht bezahlen.»

Einen unliebsamen Mieter loszuwerden, sei in der Regel jedoch nicht so einfach. «Es sei denn, er bezahlt die Miete nicht. Dann kann ihm der Vermieter eine Mahnfrist von 30 Tagen setzen und gleichzeitig die Kündigung androhen. Wenn der Mieter diese Frist, ohne zu bezahlen, verstreichen lässt, kann ihm mit einer abermaligen Frist von 30 Tagen ausserordentlich auf ein Monatsende gekündigt werden.»

Bezahlt der Vermieter die Wohnung pünktlich, empfiehlt Oberlin, dem Mieter so schnell wie möglich ordentlich zu kündigen. «Für eine ausserordentliche Kündigung müsste man ihm eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen und ihn zuerst schriftlich abmahnen.» In jedem Fall empfiehlt Oberlin privaten Vermietern einen Anwalt.

«Gründliche Vorabklärungen treffen»: Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV).
ZVG/HEV

Gerade private Vermieter sind häufig überfordert, wenn sie es mit unliebsamen Mietern zu tun haben. Was kann man tun, wenn einer die Wohnung verwahrlosen lässt? Was, wenn ein Mieter die Miete nicht bezahlt? Thomas Oberle (63), Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV): «Wenn der Mieter einmal in der Wohnung ist, ist es eigentlich schon zu spät. Deshalb ist es wichtig, dass gründliche Vorabklärungen getroffen werden.»

Man sollte als Vermieter unbedingt einen Betreibungsregisterauszug verlangen und Referenzen einholen, so der Jurist. Zudem müsse geklärt werden, ob der Bewerber überhaupt eine Arbeit hat.

Ein gewisser Schutz sei auch gewiss, wenn man die maximale Kaution von drei Monatsmieten verlange. Oberle: «Man sollte darauf bestehen, dass diese vor der Schlüsselübergabe überwiesen wird. Ein Mietnomade kann eine derart hohe Summe in der Regel nicht bezahlen.»

Einen unliebsamen Mieter loszuwerden, sei in der Regel jedoch nicht so einfach. «Es sei denn, er bezahlt die Miete nicht. Dann kann ihm der Vermieter eine Mahnfrist von 30 Tagen setzen und gleichzeitig die Kündigung androhen. Wenn der Mieter diese Frist, ohne zu bezahlen, verstreichen lässt, kann ihm mit einer abermaligen Frist von 30 Tagen ausserordentlich auf ein Monatsende gekündigt werden.»

Bezahlt der Vermieter die Wohnung pünktlich, empfiehlt Oberlin, dem Mieter so schnell wie möglich ordentlich zu kündigen. «Für eine ausserordentliche Kündigung müsste man ihm eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen und ihn zuerst schriftlich abmahnen.» In jedem Fall empfiehlt Oberlin privaten Vermietern einen Anwalt.

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