Jedes Jahr warten in der Schweiz Menschen auf eine Organspende – oft vergeblich. Laut Swisstransplant sterben fast 100 Patienten, weil passende Spender fehlen.
Das will der Westschweizer Verein «Jeune Chambre Internationale Riviera» ändern. Und zwar mit einer Volksinitiative. Die nötigen 100'000 Unterschriften hat der Verein gesammelt, er wird die Initiative am 22. März offiziell in Bern einreichen. Zur Abstimmung über die Widerspruchslösung könnte es in zwei bis vier Jahren kommen.
Der Verein schlägt eine Widerspruchslösung vor. Konkret: Künftig soll man nicht mehr ausdrücklich Ja, sondern Nein zur Organspende sagen müssen. Wer zu Lebzeiten seinen Willen nicht festhält, soll künftig grundsätzlich als Spender zur Verfügung stehen.
«Angehörige wissen nicht, was der Verstorbene wollte»
Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, sagt zu BLICK: «Für die Angehörigen ist das eine Entlastung.» Denn bislang gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung. Damit kommt nur als Organspender in Frage, wer das vor seinem Tod ausdrücklich erwähnt hat. Andernfalls müssen im Todesfall die Angehörigen darüber entscheiden.
Nicht immer einfach, wie Immer sagt: «In den meisten Fällen wissen die Angehörigen nicht, was der Verstorbene wollte.» Im Zweifelsfall sage man dann eher Nein. Deshalb ist die Ablehnung gegenüber einer Organspende in der Schweiz so hoch – sie liegt bei 60 Prozent. Zum Vergleich: Bei unseren Nachbarländern sind es zwischen 25 und 30 Prozent.
Angst, zu schnell für tot erklärt zu werden
«Wer sich ausdrücklich gegen die Organspende aussprechen könnte, wäre viel besser geschützt als heute», sagt Immer. Die Verwandten könnten so keine falsche Entscheidung für ihre Angehörigen treffen. Dass nicht mehr Menschen nach ihrem Tod ihre Organe spenden, liegt laut Immer auch an kursierenden Mythen.
Zum Beispiel die, dass Organspender schneller für tot erklärt würden. Immer: «Spender kann nur jemand werden, bei dem der Hirntod festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um einen kompletten und unwiderruflichen Ausfall des Gehirns.» Dieser Zustand müsse von zwei Ärzten diagnostiziert werden. Beide dürfen nicht im Bereich der Transplantationsmedizin arbeiten. Der Ablauf zur Überprüfung des Hirntods sei juristisch festgelegt und laufe immer gleich ab.
Es gebe in der Schweiz auch keine Willkür bei der Vergabe von Organen, so Immer. Schummeln unmöglich! Wer zuerst ein Organ bekommt, bestimmt ein Algorithmus. Es existiert eine nationale Warteliste mit momentan 1400 Personen, die auf ein neues Organ warten.
Organspender werden von Ärzten schneller für tot erklärt! So lautet eines der (falschen) Vorurteile über die Organspende. Unser Listicle schafft Klarheit.
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