Oberster Kantonsarzt Rudolf Hauri
Was tun, wenn ein Mitschüler mit Corona infiziert ist?

Zum Schulstart haben Eltern viele Fragen – zum Beispiel, was passiert mit Schulgspänli und der eigenen Familie, wenn ein Kind mit Corona infiziert ist oder in Quarantäne muss. Der oberste Kantonsarzt Rudolf Hauri liefert Antworten.
Publiziert: 11.08.2020 um 10:02 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2020 um 11:01 Uhr
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In vielen Kantonen hat das neue Schuljahr begonnen oder startet bald. Es ist auch für Schüler ein besonderes Jahr.
Foto: keystone-sda.ch

Schule zu Corona-Zeiten. In diversen Kantonen ging es diese Woche zurück in die Klassenzimmer, die restlichen folgen bald. Doch was passiert, wenn ein Schulgspänli Corona hat? Oder gar das eigene Kind in Quarantäne muss? Die SRF-Sendung «Espresso» hat mit dem obersten Kantonsarzt Rudolf Hauri gesprochen.

Seine wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Hauri über:

... was mit Mitschülern passiert, wenn ein Kind positiv getestet wird:

Rudolf Hauri: Es wird abgeklärt, wie viel engen Kontakt das Kind hatte. Danach wird entschieden, wer in Quarantäne muss. Eine ganze Klasse oder sogar ein Schulhaus muss nur im seltenen Fall in Quarantäne.

... wenn das eigene Kind positiv getestet wird:

Wenn möglich sollte es von anderen Familienmitgliedern separiert werden. Es gilt nicht als ansteckend, könnte es aber werden und muss darum beobachtet werden. Falls ein Elternteil mit dem Kind in Quarantäne geht, beginnt für diesen eine zehntägige Quarantäne ab dem Moment, in dem das Kind in der Quarantäne Symptome zeigt und positiv getestet wird.

... worauf man sich als Eltern einstellen muss:

Eltern und Geschwister dürfen zur Arbeit oder in die Schule, auch wenn ein Kind in Quarantäne ist. Wird das Kind positiv getestet muss man damit rechnen, auch in Quarantäne zu gehen. Bei einem Kleinkind, das nicht isoliert werden kann, sollte so gut wie möglich auf die Einhaltung von Abständen geachtet werden.

... was Quarantäne für die Betroffenen bedeutet:

Quarantäne ist kein Zimmerarrest. Rausgehen ist erlaubt, enger Kontakt sollte vermieden werden. In den Garten gehen und im Swimmingpool baden, ist möglich. Hingegen sollte auf einkaufen, Leute auf der Strasse treffen oder in eine öffentliche Badeanstalt gehen verzichtet werden. (vof)

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