Lang hat Deutschland gezögert, am Dienstag hat sich die Regierung entschieden: Ausgemusterte Flugabwehrpanzer des Typs «Gepard» sollen in die Ukraine geschickt werden. Für die Ukraine eine gute Neuigkeit, denn die Panzer können nicht nur Ziele am Boden, sondern auch Bedrohungen in der Luft – Raketen, Kampfjets oder Drohnen – bekämpfen. Eine Fähigkeit, die von grosser Bedeutung für die ukrainische Armee ist, da sie den Russen in der Luft unterlegen und so auf dem Boden leichte Beute sind.
Die ganze Sache hat allerdings einen Haken: Die Munition der Gepard-Panzer wird von der Firma Rheinmetall in der Schweiz produziert – und ist somit tabu für den Einsatz im Krieg gegen Russland. Lieferungen in Länder, die in einen «internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind, seien aus Gründen der Neutralität verboten, erklärte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Sonntag.
Panzer-Kanone wurde von der Schweiz mitentwickelt
Nun decken Recherchen von CH Media ein weiteres Problem mit den ausgemusterten Bundeswehrpanzern auf. Nicht nur die Munition, sondern auch wesentliche Teile des Panzers wurden von Schweizer Unternehmen konzipiert und konstruiert. Die Firmen Siemens-Albis und Oerlikon-Contraves, heute Rheinmetall Air Defence AG, haben in den 60er-Jahren gemeinsam zentrale Elemente der Flugabwehr-Kanone, Feuerleit- und Radarsysteme für den Panzer entwickelt, so die Zeitungen.
Der damals top moderne Panzer kam mit einer Gesamtstückzahl von 570 in der deutschen, belgischen und niederländischen Armee zum Einsatz. Vor zehn Jahren wurde er von der deutschen Bundeswehr aus dem Betrieb genommen. Und jetzt soll dieses Produkt der deutsch-schweizerischen Zusammenarbeit als zentrales Verteidigungselement im Krieg gegen Russland eingesetzt werden.
Kann die Schweiz also nicht nur die Lieferung der passenden Munition, sondern gar die Lieferung des gesamten Panzers aufhalten? Gegenüber den Zeitungen von CH Media äussert sich das Seco nicht zu dieser heiklen Frage, sondern verweist auf die Gesetzeslage, welche die Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete grundsätzlich verbietet.
Insider gehen laut CH Media allerdings davon aus, dass die Schweiz keinen Einspruch erheben wird, denn die Panzer sind bereits über 50 Jahre alt und heutzutage gebe es einen Unterschied zwischen der Lieferung von Munition einerseits und von ganzen Waffensystemen andererseits. (chs)